DER MONAT RAMADAN

Der ehrenwerte Ḥāfiẓ Abū’l-Faraǧ ʿAbd ar-Raḥmān (rah.) sagte: „Die zwölf Monate des Jahres sind wie die zwölf Söhne von Yaʿqūb (alayhissalām). Und unter diesen Monaten ist der gesegnete Monat Ramadan wie Yūsuf (alayhissalām) unter seinen Brüdern. So wie Yūsuf seinem Vater Yaʿqūb lieber war als die übrigen Söhne, so ist der Monat Ramadan der bei […]
DAS MI‘RADSCH-WUNDER

Unser Prophet sallallāhu ʿalayhi wa sallam wurde eineinhalb Jahre vor der Hidschra in der Nacht zum 27. des Monats Radschab mit dem Buraq vom Masdschid al-Haram zum Masdschid al-Aqsa gebracht. Von dort stieg er mit der Miradsch (eine Art Aufzug) von der Sahra (dem großen Felsen im Masdschid al-Aqsa) in den Himmel auf. Auf jeder […]
Die Mīradsch-NachtSich
Verehrte Muslime!
In der 27. Nacht des gegenwärtigen Monats Radschab begehen wir die Mīradsch-Nacht, die nächtliche Himmelsreise unseres Propheten. Sie fällt auf die Nacht von Donnerstag, dem 15. Januar, auf Freitag, den 16. Januar. Aus diesem Anlass ist das Thema unserer heutigen Hutbe das Wunder von Mīradsch.
Mīradsch bedeutet wörtlich „Leiter“. In der islamischen Terminologie bezeichnet es das besondere Ereignis, bei dem unser Prophet (s.a.w.) in einem sehr kurzen Zeitabschnitt nachts von der Haram asch-Scharīf, also von der Kaaba, zum Masdschid al-Aqsā in Jerusalem gebracht wurde. Von dort aus durchquerte er die sieben Himmel, bis er den äußersten Sidr-Baum, den Sidrat al-Muntahā, erreichte. Dann wurde er von Angesicht zu Angesicht mit der Gegenwart Allahs, fern von Zeit und Raum, beehrt und wieder zurückgebracht.
Das Mīradsch-Ereignis ist eines der großen Wunder unseres Propheten. In der Ayāt, die ich zu Beginn meiner Hutbe rezitiert habe, erklärt Allah der Allmächtige es wie folgt: „Preis sei Dem, Der Seinen Diener (Muhammed) nachts von der Masdschid al-Harām (der heiligen Gebetsstätte) zu der Masdschid al-Aqsā (der äußersten Gebetsstätte), deren Umgebung Wir gesegnet haben, reisen ließ, auf dass Wir ihm von Unseren Zeichen zeigen. Gewiss, Er ist der Allhörende, der Allsehende.“ (Sure Isra, 17:1)
Liebe Muslime! Der Mīradsch fand eineinhalb Jahre vor der Hidschra in der 27. Nacht des Radschab statt. In der ersten Phase der Reise wurde unser Prophet (s.a.w.) auf einem Reittier namens Burāq von der Masdschid al-Harām zur Masdschid al-Aqsā gebracht. Im zweiten Abschnitt wurde er mit dem Mīradsch, vergleichbar mit einem Aufzug, von der Masdschid al-Aqsā nach Sidrat al-Muntahā am Ende des Arshu-l-aʿlā (des höchsten Throns), gebracht. Von dort aus wurde er mit einem Transportmittel namens Rafraf in die Gegenwart Allahs, des Erhabenen, gehoben.
In der Gegenwart Allahs, des Erhabenen, pries er Ihn wie folgt: „Attahiyyātu lillāhi wassalawātu wattayyibāt”, was so viel bedeutet wie „Alle gottesdienstlichen Handlungen, seien sie mit der Zunge, mit dem Körper oder mit materiellen Dingen erbracht, gebühren Allah.” Allah Taʿālā erwiderte: „Assalāmu alayka ayyuhannabiyyu wa rahmatullāhi wa barakātuh.”, „O mein Gesandter, möge Allahs Salām, Seine Barmherzigkeit und Sein Segen auf dir sein.” Darauf entgegnete unser Prophet (s.a.w.): „Assalāmu alaynā wa alā ibādillāhis-sālihīn”, „Der Friede sei mit uns und den rechtschaffenen Dienern Allahs”. Damit schloss er sowohl die anderen Propheten als auch seine Umma in den Friedensgruß mit ein.
Ursprünglich waren in der Mīradsch-Nacht fünfzig tägliche Gebete als Geschenk für die Umma unseres Propheten vorgesehen. Auf wiederholte Bitten des Gesandten Allahs wurden sie auf fünf reduziert. Abdullāh ibn Masʿūd (r.a.) sagte: „(In der Mīradsch-Nacht) wurden dem Gesandten Allahs (s.a.w.) drei Dinge verliehen: Das fünfmal tägliche Gebet, die letzten beiden Āyats der Sure al-Baqara (Āmanarrasūlu…), und (die frohe Botschaft), dass die großen Sünden derjenigen seiner Umma vergeben werden, die Allah keine Partner zur Seite stellen. (Muslim, Iman, 173)
Auf seiner Reise traf unser Prophet (s.a.w.) in jedem Himmel einen Propheten. Auf der Rückreise sah er das Paradies mit all seinen Stufen und die Hölle mit all ihren Abstufungen. Am Morgen dieser Nacht ging er in die Moschee und berichtete den Quraisch alles über den Mīradsch. Die Polytheisten verleugneten ihn, und einige schwachgläubige Muslime wandten sich vom Islam ab. Abū Bakr (r.a.) jedoch bestätigte ihn ohne zu zögern, als er davon erfuhr. Deshalb wurde er Siddīq, der Wahrhaftige, genannt.
Liebe Muslime!
Wir sollten uns bemühen, diese Nacht so weit wie möglich mit Ibādāt zu verbringen. In unseren Kalendern ist nachzulesen, wie das Hādschat-Gebet mit zwölf Rakats nach dem Ischā-Gebet in der Mīradsch-Nacht sowie das Nāfila-Gebet mit vier Rakats zwischen dem Mittags- und dem Nachmittagsgebet am Tag verrichtet werden. Darüber hinaus sollte man am Mīradsch-Tag fasten. Am Dienstag, dem 20. Januar, beginnt der gesegnete Monat Schabān, der zweite der drei gesegneten Monate. Während wir die Mīradsch-Nacht feierlich begehen, sollten wir die Vorbereitungen für den gesegneten Schabān nicht vernachlässigen.
Sich vor der Hölle schützen
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um den Schutz vor der Bestrafung in der Hölle.
Wenn der Mensch eine drohende Gefahr wahrnimmt, die er als groß erachtet, unternimmt er alles, um diese abzuwehren und sich zu retten. Die irdischen Gefahren sind ebenso vergänglich wie die Genüsse und Freuden dieser Welt. Die eigentliche Gefahr ist die Gefahr der ewigen Hölle im Jenseits. Doch die vergänglichen Freuden und Vorteile dieser Welt betäuben das Bewusstsein mancher Menschen so sehr, dass sie sich nicht einmal an das Leben im Jenseits erinnern möchten.
Allah Taʿālā weist in der Sure al-Qiyāma auf diese Tatsache wie folgt hin: „Keineswegs! Vielmehr liebt ihr das (Weltliche), und vernachlässigt das Jenseits.“ (al-Qiyāma, 75:20-21
Das jenseitige Leben ist ein ewiges und beschwerliches Leben, in dem uns der eigene Wille genommen wird, materielle Möglichkeiten ihren Wert verlieren und die Menschen, von denen wir auf der Erde Hilfe erbeten haben, selbst zu Bittenden werden.
Letztendlich erwartet uns dort das endgültige Ende, wo wir entweder mit dem ewigen Paradies belohnt oder mit der ewigen Hölle bestraft werden. Die Dschannat ist uns nicht garantiert. Sollten wir uns daher nicht bemühen, uns vor der Hölle zu schützen?
Allah Taʿālā sagt in der Sure at-Taḥrīm: „O die ihr glaubt, bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind, über das hartherzige, strenge Engel (gesetzt) sind, die sich Allah nicht wiedersetzen in dem, was Er ihnen befiehlt, sondern tun, was ihnen befohlen wird.” (at-Taḥrīm, 66:6)
Dieser Koranvers gebietet uns in deutlichen Worten, zuerst uns selbst und dann unsere Familienangehörigen vor der Hölle zu schützen. Wer sich selbst nicht vor Gefahren schützen kann, kann auch anderen nicht helfen. Alles andere wäre eine Illusion.
Wer sich selbst rettet, sich aber nicht darum bemüht, auch seine Familienangehörigen zu retten, ist, gelinde gesagt, unachtsam. Er sollte wissen, dass er für diese Unachtsamkeit zur Rechenschaft gezogen wird.
Ali (karramallāhu wadschhah) interpretierte den Koranvers: „Bewahrt euch selbst und eure Angehörigen!” wie folgt: „Lernt selbst und lehrt euren Familien das Gute und erzieht sie im Islam!” (ad-Durr al-Manṯūr, at-Taḥrīm, 66:6)
Ibn Abbas (r.a.) interpretierte denselben Ayat wie folgt: „Gehorcht Allah, hütet euch vor Auflehnung Ihm gegenüber und gebietet euren Familienmitgliedern den Zikr damit Allah euch vor der Hölle rettet.”
Zaid ibn Aslam (r.a.) sagte: Als der Gesandte Allahs (s.a.w.) diesen Ayat las, fragten seine Gefährten: „O Rasūlullāh! Wie sollen wir unsere Familien vor der Hölle bewahren?” Daraufhin antwortete unser Prophet (s.a.w.): „Gebietet ihnen das, was Allah liebt und verbietet ihnen, was Allah missfällt.”
Liebe Muslime!
Wir müssen uns von Glaubensvorstellungen und Taten fernhalten, die uns in die Hölle führen. Nur so können wir uns selbst und unsere Familien vor der Hölle bewahren.
An erster Stelle der höllischen Taten steht die Vielgötterei (Schirk). Darunter fällt, die Existenz Allahs zu leugnen, an die Existenz anderer Götter neben Allah zu glauben oder der irrigen Vorstellung zu verfallen, das Allah zwar existiert, aber sich nicht in die Angelegenheiten Seiner Diener einmischt.
Im Koran sagt Allah Taʿālā: „Wahrlich, Allah vergibt nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Und Er vergibt, was darunter liegt, wem Er will. Wer Allah (etwas) beigesellt, der ist fürwahr weit abgeirrt. ” (an-Nisā, 4:116)
Die Strafe für Schirk ist die ewige Verdammnis in der Hölle. Es gibt jedoch auch Menschen, die trotz ihres Glaubens für eine Weile in der Hölle verweilen und anschließend ins Paradies kommen werden. Das sind die Auflehner unter den Gläubigen. Hier gibt es einen wichtigen Punkt, der beachtet werden muss. Der Gedanke „Wenn man am Ende ins Paradies kommt, kann man auch für eine gewisse Zeit das Höllenfeuer ertragen”, ist eine Einflüsterung des Teufels.
Wir sollten eines nicht vergessen! Wer sein Leben lang in Sünde verbringt, wird mit großer Wahrscheinlichkeit ohne den Iman ins Jenseits eingehen.
Die Rechtleitung (Hidāya)
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Duʿā, des Bittgebets.
Duʿā bedeutet wörtlich „bitten”. Im Islam bedeutet es Allah in Demut und Bescheidenheit anzuflehen und Ihn um etwas zu bitten.
Jeder, der in Not ist, bittet den Stärkeren und Wohlhabenderen um Hilfe. Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass selbst die reichsten und mächtigsten Menschen angesichts eines einfachen Virus hilflos sind und Menschen um Hilfe bitten, die schwächer sind als sie.
Warum sollte der Mensch, der in seinem begrenzten Leben, auf die Hilfe anderer angewiesen ist, nicht auf dieser Erde und im Jenseits Allah Taʿālā, den Allmächtigen, bitten und von Ihm Hilfe erflehen?
Die Duʿā ist auch eine Form der Anbetung, da sich der Mensch dadurch zu seiner Hilflosigkeit bekennt und sich auf Allahs Barmherzigkeit verlässt. Somit erfüllt er seine Pflicht als Diener. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) wies in einem Hadith Scharīf auf die Bedeutung dieses Themas hin, indem er sagte: „Die Duʿā ist die Essenz der Anbetung.” (at-Tirmidhī, 3371)
In einem edlen Ayat sagt Allah Taʿālā: „Und euer Rabb (euer Herr) sprach: ,Bittet Mich, so erhöre Ich euch. Wahrlich, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle gedemütigt eintreten.” (Al-Ghāfir, 40:60)
Einige Exegeten sagen, dass das Bittgebet auch eine Form der Anbetung ist, da im besagten Koranvers unmittelbar nach der Aufforderung zum Bittgebet die Anbetung erwähnt wird.
Im selben Ayat wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bittgebete nicht unbeantwortet bleiben, sondern dass sie erhört werden. Die Exegeten erklären das Erhören wie folgt: „Jeder Gläubige, der zu Allah betet und etwas von Ihm erbittet, erhält von Allah, was er erbittet. Wenn diese Bitte mit der Vorsehung vereinbar ist, wird sie in dieser Welt erfüllt. Wenn nicht, wird sie für das Jenseits aufbewahrt und dort erfüllt. Aber sie bleibt nicht unbeantwortet.“ (Rūh al-bayan, al-Ghāfir, Ayat 60)
Damit die Duʿā erhört wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Einige davon sind:
Vor dem Bittgebet muss man für seine Sünden Buße tun. Man muss sich mit dem versöhnen, dessen Recht man verletzt hat. Man muss seinen Magen vor Haram-Nahrung schützen und darf nicht lügen. Zudem muss man sich mit aufrichtigem Herzen an Allah wenden und ihn innig bitten.
Unser Prophet (s.a.w.) sagte zu Saʿd ibn Abī Waqqās: „O Saʿd! Hüte dich vor Harām (vor dem Verbotenen). Denn wenn sich ein Bissen von Verbotenem im Magen (eines Menschen) befindet, wird sein Bittgebet vierzig Tage lang nicht erhört.” (Scharh Schir’at al-Islām, S. 163)
Außerdem sollte man das Zeitfenster und den Ort so wählen, dass das Gebet erhört wird. Dazu gehören, die Zeit unmittelbar vor der Morgendämmerung, der verborgene Moment zwischen dem Aufruf zum Freitagsgebet und dem Sonnenuntergang, die Zeit zwischen dem Ezan und der Iqāma, heilige Tage und Nächte, der Monat Ramadan, die Iftarzeit, der Tag vor den beiden Festen, die Festnächte, die Zeit nach dem Rezitieren oder der vollständigen Durchlesung des Korans, Momente der Herzensreinheit sowie Zeiten der Krankheit und des Regens.
Über die Menschen, die ins Paradies kommen werden, spricht Allah Taʿālā wie folgt: „Vor der Morgendämmerung bitten sie um Vergebung.” (Az-Zāriyāt, 51:18)
Das Gebet an heiligen Stätten wie der Kaaba und ihrer Umgebung trägt ebenfalls zur Erhörung der Gebete bei.
Allah nicht zu bitten ist ein Zustand der Selbstgenügsamkeit, also das Gefühl, nichts zu brauchen. Allah mag solche Menschen nicht.
So heißt es in einem edlen Ayat: „(Mein geliebter Prophet!) Sprich: ,Mein Herr würde Sich nicht um euch kümmern, wenn nicht euer Bittgebet wäre. Ihr habt (Ihn) ja geleugnet. So wird (eure Strafe) unabwendbar sein.’” (Al-Furqān, 25:77)
Der Ehrenvolle Monat Radschab

Der ehrenvolle Radschab ist der der „Monat Allahs“ und gehört zu den sogenannten Haram-Monaten. Diesem Zeitraum sollte man fastend begegnen und sich mit viel Anflehung beschäftigen. Für das Fasten am ersten Tag des Monats Radschab erlangt man den Lohn von drei Jahren freiwilligem Fasten, für das Fasten am zweiten Tag den Lohn von zwei Jahren […]
UIKZ äußert massive Bedenken gegen das beschlossene Kopftuchverbot

Wien, 29.09.2025 – Als Kultusgemeinde Union Islamischer Kulturzentren in Österreich (UIKZ) nehmen wir mit großer Besorgnis das neuerlich verhängte Kopftuchverbot zur Kenntnis.
Das Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen (BGBl I 2019/46) wurde bereits im Jahr 2020 durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Der VfGH stellte fest, dass das Gesetz nicht verfassungskonform war, weil es einseitig muslimische Mädchen diskriminierte und damit den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 7 B-VG sowie die Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK und Art. 14 StGG verletzte.
Ein neuerliches oder erweitertes Verbot setzt sich in Widerspruch zu dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Staatliche Eingriffe in religiöse Bekleidung sind nur zulässig, wenn sie allgemein, neutral und verhältnismäßig sind. Das Kopftuchverbot erfüllt diese Voraussetzungen nicht, sondern zielt faktisch auf eine bestimmte Religionsgemeinschaft ab.
Muslime sind seit über 100 Jahren Teil der österreichischen Gesellschaft. Der Islam ist seit 1912 staatlich anerkannt. Fragen der Religionsausübung – einschließlich religiöser Bekleidungsvorschriften – liegen in der Zuständigkeit der gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften und nicht beim Staat.
Darüber hinaus gefährdet ein Kopftuchverbot die Integration, weil es betroffene Kinder stigmatisiert und ihnen das Signal vermittelt, nicht akzeptiert zu sein. Integration kann nur durch Gleichbehandlung, gegenseitigen Respekt und Teilhabe gelingen.
Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen mit großer Besorgnis im Hinblick auf ihre Verfassungskonformität. Wir erwarten von den staatlichen Institutionen, dass die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger geschützt und gewahrt werden.
Wir halten ausdrücklich fest, dass alle rechtlichen Schritte ergriffen werden, um dieses Gesetz auf seine Verfassungskonformität überprüfen zu lassen und die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte zu wahren.
Die drei gesegneten Monate und die Raghā’ib-Nacht
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Duʿā, des Bittgebets.
Duʿā bedeutet wörtlich „bitten”. Im Islam bedeutet es Allah in Demut und Bescheidenheit anzuflehen und Ihn um etwas zu bitten.
Jeder, der in Not ist, bittet den Stärkeren und Wohlhabenderen um Hilfe. Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass selbst die reichsten und mächtigsten Menschen angesichts eines einfachen Virus hilflos sind und Menschen um Hilfe bitten, die schwächer sind als sie.
Warum sollte der Mensch, der in seinem begrenzten Leben, auf die Hilfe anderer angewiesen ist, nicht auf dieser Erde und im Jenseits Allah Taʿālā, den Allmächtigen, bitten und von Ihm Hilfe erflehen?
Die Duʿā ist auch eine Form der Anbetung, da sich der Mensch dadurch zu seiner Hilflosigkeit bekennt und sich auf Allahs Barmherzigkeit verlässt. Somit erfüllt er seine Pflicht als Diener. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) wies in einem Hadith Scharīf auf die Bedeutung dieses Themas hin, indem er sagte: „Die Duʿā ist die Essenz der Anbetung.” (at-Tirmidhī, 3371)
In einem edlen Ayat sagt Allah Taʿālā: „Und euer Rabb (euer Herr) sprach: ,Bittet Mich, so erhöre Ich euch. Wahrlich, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle gedemütigt eintreten.” (Al-Ghāfir, 40:60)
Einige Exegeten sagen, dass das Bittgebet auch eine Form der Anbetung ist, da im besagten Koranvers unmittelbar nach der Aufforderung zum Bittgebet die Anbetung erwähnt wird.
Im selben Ayat wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bittgebete nicht unbeantwortet bleiben, sondern dass sie erhört werden. Die Exegeten erklären das Erhören wie folgt: „Jeder Gläubige, der zu Allah betet und etwas von Ihm erbittet, erhält von Allah, was er erbittet. Wenn diese Bitte mit der Vorsehung vereinbar ist, wird sie in dieser Welt erfüllt. Wenn nicht, wird sie für das Jenseits aufbewahrt und dort erfüllt. Aber sie bleibt nicht unbeantwortet.“ (Rūh al-bayan, al-Ghāfir, Ayat 60)
Damit die Duʿā erhört wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Einige davon sind:
Vor dem Bittgebet muss man für seine Sünden Buße tun. Man muss sich mit dem versöhnen, dessen Recht man verletzt hat. Man muss seinen Magen vor Haram-Nahrung schützen und darf nicht lügen. Zudem muss man sich mit aufrichtigem Herzen an Allah wenden und ihn innig bitten.
Unser Prophet (s.a.w.) sagte zu Saʿd ibn Abī Waqqās: „O Saʿd! Hüte dich vor Harām (vor dem Verbotenen). Denn wenn sich ein Bissen von Verbotenem im Magen (eines Menschen) befindet, wird sein Bittgebet vierzig Tage lang nicht erhört.” (Scharh Schir’at al-Islām, S. 163)
Außerdem sollte man das Zeitfenster und den Ort so wählen, dass das Gebet erhört wird. Dazu gehören, die Zeit unmittelbar vor der Morgendämmerung, der verborgene Moment zwischen dem Aufruf zum Freitagsgebet und dem Sonnenuntergang, die Zeit zwischen dem Ezan und der Iqāma, heilige Tage und Nächte, der Monat Ramadan, die Iftarzeit, der Tag vor den beiden Festen, die Festnächte, die Zeit nach dem Rezitieren oder der vollständigen Durchlesung des Korans, Momente der Herzensreinheit sowie Zeiten der Krankheit und des Regens.
Über die Menschen, die ins Paradies kommen werden, spricht Allah Taʿālā wie folgt: „Vor der Morgendämmerung bitten sie um Vergebung.” (Az-Zāriyāt, 51:18)
Das Gebet an heiligen Stätten wie der Kaaba und ihrer Umgebung trägt ebenfalls zur Erhörung der Gebete bei.
Allah nicht zu bitten ist ein Zustand der Selbstgenügsamkeit, also das Gefühl, nichts zu brauchen. Allah mag solche Menschen nicht.
So heißt es in einem edlen Ayat: „(Mein geliebter Prophet!) Sprich: ,Mein Herr würde Sich nicht um euch kümmern, wenn nicht euer Bittgebet wäre. Ihr habt (Ihn) ja geleugnet. So wird (eure Strafe) unabwendbar sein.’” (Al-Furqān, 25:77)
Imān-schädigendes Verhalten
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Duʿā, des Bittgebets.
Duʿā bedeutet wörtlich „bitten”. Im Islam bedeutet es Allah in Demut und Bescheidenheit anzuflehen und Ihn um etwas zu bitten.
Jeder, der in Not ist, bittet den Stärkeren und Wohlhabenderen um Hilfe. Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass selbst die reichsten und mächtigsten Menschen angesichts eines einfachen Virus hilflos sind und Menschen um Hilfe bitten, die schwächer sind als sie.
Warum sollte der Mensch, der in seinem begrenzten Leben, auf die Hilfe anderer angewiesen ist, nicht auf dieser Erde und im Jenseits Allah Taʿālā, den Allmächtigen, bitten und von Ihm Hilfe erflehen?
Die Duʿā ist auch eine Form der Anbetung, da sich der Mensch dadurch zu seiner Hilflosigkeit bekennt und sich auf Allahs Barmherzigkeit verlässt. Somit erfüllt er seine Pflicht als Diener. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) wies in einem Hadith Scharīf auf die Bedeutung dieses Themas hin, indem er sagte: „Die Duʿā ist die Essenz der Anbetung.” (at-Tirmidhī, 3371)
In einem edlen Ayat sagt Allah Taʿālā: „Und euer Rabb (euer Herr) sprach: ,Bittet Mich, so erhöre Ich euch. Wahrlich, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle gedemütigt eintreten.” (Al-Ghāfir, 40:60)
Einige Exegeten sagen, dass das Bittgebet auch eine Form der Anbetung ist, da im besagten Koranvers unmittelbar nach der Aufforderung zum Bittgebet die Anbetung erwähnt wird.
Im selben Ayat wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bittgebete nicht unbeantwortet bleiben, sondern dass sie erhört werden. Die Exegeten erklären das Erhören wie folgt: „Jeder Gläubige, der zu Allah betet und etwas von Ihm erbittet, erhält von Allah, was er erbittet. Wenn diese Bitte mit der Vorsehung vereinbar ist, wird sie in dieser Welt erfüllt. Wenn nicht, wird sie für das Jenseits aufbewahrt und dort erfüllt. Aber sie bleibt nicht unbeantwortet.“ (Rūh al-bayan, al-Ghāfir, Ayat 60)
Damit die Duʿā erhört wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Einige davon sind:
Vor dem Bittgebet muss man für seine Sünden Buße tun. Man muss sich mit dem versöhnen, dessen Recht man verletzt hat. Man muss seinen Magen vor Haram-Nahrung schützen und darf nicht lügen. Zudem muss man sich mit aufrichtigem Herzen an Allah wenden und ihn innig bitten.
Unser Prophet (s.a.w.) sagte zu Saʿd ibn Abī Waqqās: „O Saʿd! Hüte dich vor Harām (vor dem Verbotenen). Denn wenn sich ein Bissen von Verbotenem im Magen (eines Menschen) befindet, wird sein Bittgebet vierzig Tage lang nicht erhört.” (Scharh Schir’at al-Islām, S. 163)
Außerdem sollte man das Zeitfenster und den Ort so wählen, dass das Gebet erhört wird. Dazu gehören, die Zeit unmittelbar vor der Morgendämmerung, der verborgene Moment zwischen dem Aufruf zum Freitagsgebet und dem Sonnenuntergang, die Zeit zwischen dem Ezan und der Iqāma, heilige Tage und Nächte, der Monat Ramadan, die Iftarzeit, der Tag vor den beiden Festen, die Festnächte, die Zeit nach dem Rezitieren oder der vollständigen Durchlesung des Korans, Momente der Herzensreinheit sowie Zeiten der Krankheit und des Regens.
Über die Menschen, die ins Paradies kommen werden, spricht Allah Taʿālā wie folgt: „Vor der Morgendämmerung bitten sie um Vergebung.” (Az-Zāriyāt, 51:18)
Das Gebet an heiligen Stätten wie der Kaaba und ihrer Umgebung trägt ebenfalls zur Erhörung der Gebete bei.
Allah nicht zu bitten ist ein Zustand der Selbstgenügsamkeit, also das Gefühl, nichts zu brauchen. Allah mag solche Menschen nicht.
So heißt es in einem edlen Ayat: „(Mein geliebter Prophet!) Sprich: ,Mein Herr würde Sich nicht um euch kümmern, wenn nicht euer Bittgebet wäre. Ihr habt (Ihn) ja geleugnet. So wird (eure Strafe) unabwendbar sein.’” (Al-Furqān, 25:77)
Die Bedeutung der Gesundheit im Islam
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Duʿā, des Bittgebets.
Duʿā bedeutet wörtlich „bitten”. Im Islam bedeutet es Allah in Demut und Bescheidenheit anzuflehen und Ihn um etwas zu bitten.
Jeder, der in Not ist, bittet den Stärkeren und Wohlhabenderen um Hilfe. Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass selbst die reichsten und mächtigsten Menschen angesichts eines einfachen Virus hilflos sind und Menschen um Hilfe bitten, die schwächer sind als sie.
Warum sollte der Mensch, der in seinem begrenzten Leben, auf die Hilfe anderer angewiesen ist, nicht auf dieser Erde und im Jenseits Allah Taʿālā, den Allmächtigen, bitten und von Ihm Hilfe erflehen?
Die Duʿā ist auch eine Form der Anbetung, da sich der Mensch dadurch zu seiner Hilflosigkeit bekennt und sich auf Allahs Barmherzigkeit verlässt. Somit erfüllt er seine Pflicht als Diener. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) wies in einem Hadith Scharīf auf die Bedeutung dieses Themas hin, indem er sagte: „Die Duʿā ist die Essenz der Anbetung.” (at-Tirmidhī, 3371)
In einem edlen Ayat sagt Allah Taʿālā: „Und euer Rabb (euer Herr) sprach: ,Bittet Mich, so erhöre Ich euch. Wahrlich, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle gedemütigt eintreten.” (Al-Ghāfir, 40:60)
Einige Exegeten sagen, dass das Bittgebet auch eine Form der Anbetung ist, da im besagten Koranvers unmittelbar nach der Aufforderung zum Bittgebet die Anbetung erwähnt wird.
Im selben Ayat wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bittgebete nicht unbeantwortet bleiben, sondern dass sie erhört werden. Die Exegeten erklären das Erhören wie folgt: „Jeder Gläubige, der zu Allah betet und etwas von Ihm erbittet, erhält von Allah, was er erbittet. Wenn diese Bitte mit der Vorsehung vereinbar ist, wird sie in dieser Welt erfüllt. Wenn nicht, wird sie für das Jenseits aufbewahrt und dort erfüllt. Aber sie bleibt nicht unbeantwortet.“ (Rūh al-bayan, al-Ghāfir, Ayat 60)
Damit die Duʿā erhört wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Einige davon sind:
Vor dem Bittgebet muss man für seine Sünden Buße tun. Man muss sich mit dem versöhnen, dessen Recht man verletzt hat. Man muss seinen Magen vor Haram-Nahrung schützen und darf nicht lügen. Zudem muss man sich mit aufrichtigem Herzen an Allah wenden und ihn innig bitten.
Unser Prophet (s.a.w.) sagte zu Saʿd ibn Abī Waqqās: „O Saʿd! Hüte dich vor Harām (vor dem Verbotenen). Denn wenn sich ein Bissen von Verbotenem im Magen (eines Menschen) befindet, wird sein Bittgebet vierzig Tage lang nicht erhört.” (Scharh Schir’at al-Islām, S. 163)
Außerdem sollte man das Zeitfenster und den Ort so wählen, dass das Gebet erhört wird. Dazu gehören, die Zeit unmittelbar vor der Morgendämmerung, der verborgene Moment zwischen dem Aufruf zum Freitagsgebet und dem Sonnenuntergang, die Zeit zwischen dem Ezan und der Iqāma, heilige Tage und Nächte, der Monat Ramadan, die Iftarzeit, der Tag vor den beiden Festen, die Festnächte, die Zeit nach dem Rezitieren oder der vollständigen Durchlesung des Korans, Momente der Herzensreinheit sowie Zeiten der Krankheit und des Regens.
Über die Menschen, die ins Paradies kommen werden, spricht Allah Taʿālā wie folgt: „Vor der Morgendämmerung bitten sie um Vergebung.” (Az-Zāriyāt, 51:18)
Das Gebet an heiligen Stätten wie der Kaaba und ihrer Umgebung trägt ebenfalls zur Erhörung der Gebete bei.
Allah nicht zu bitten ist ein Zustand der Selbstgenügsamkeit, also das Gefühl, nichts zu brauchen. Allah mag solche Menschen nicht.
So heißt es in einem edlen Ayat: „(Mein geliebter Prophet!) Sprich: ,Mein Herr würde Sich nicht um euch kümmern, wenn nicht euer Bittgebet wäre. Ihr habt (Ihn) ja geleugnet. So wird (eure Strafe) unabwendbar sein.’” (Al-Furqān, 25:77)