Die Rechtleitung (Hidāya)
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Duʿā, des Bittgebets.
Duʿā bedeutet wörtlich „bitten”. Im Islam bedeutet es Allah in Demut und Bescheidenheit anzuflehen und Ihn um etwas zu bitten.
Jeder, der in Not ist, bittet den Stärkeren und Wohlhabenderen um Hilfe. Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass selbst die reichsten und mächtigsten Menschen angesichts eines einfachen Virus hilflos sind und Menschen um Hilfe bitten, die schwächer sind als sie.
Warum sollte der Mensch, der in seinem begrenzten Leben, auf die Hilfe anderer angewiesen ist, nicht auf dieser Erde und im Jenseits Allah Taʿālā, den Allmächtigen, bitten und von Ihm Hilfe erflehen?
Die Duʿā ist auch eine Form der Anbetung, da sich der Mensch dadurch zu seiner Hilflosigkeit bekennt und sich auf Allahs Barmherzigkeit verlässt. Somit erfüllt er seine Pflicht als Diener. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) wies in einem Hadith Scharīf auf die Bedeutung dieses Themas hin, indem er sagte: „Die Duʿā ist die Essenz der Anbetung.” (at-Tirmidhī, 3371)
In einem edlen Ayat sagt Allah Taʿālā: „Und euer Rabb (euer Herr) sprach: ,Bittet Mich, so erhöre Ich euch. Wahrlich, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle gedemütigt eintreten.” (Al-Ghāfir, 40:60)
Einige Exegeten sagen, dass das Bittgebet auch eine Form der Anbetung ist, da im besagten Koranvers unmittelbar nach der Aufforderung zum Bittgebet die Anbetung erwähnt wird.
Im selben Ayat wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bittgebete nicht unbeantwortet bleiben, sondern dass sie erhört werden. Die Exegeten erklären das Erhören wie folgt: „Jeder Gläubige, der zu Allah betet und etwas von Ihm erbittet, erhält von Allah, was er erbittet. Wenn diese Bitte mit der Vorsehung vereinbar ist, wird sie in dieser Welt erfüllt. Wenn nicht, wird sie für das Jenseits aufbewahrt und dort erfüllt. Aber sie bleibt nicht unbeantwortet.“ (Rūh al-bayan, al-Ghāfir, Ayat 60)
Damit die Duʿā erhört wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Einige davon sind:
Vor dem Bittgebet muss man für seine Sünden Buße tun. Man muss sich mit dem versöhnen, dessen Recht man verletzt hat. Man muss seinen Magen vor Haram-Nahrung schützen und darf nicht lügen. Zudem muss man sich mit aufrichtigem Herzen an Allah wenden und ihn innig bitten.
Unser Prophet (s.a.w.) sagte zu Saʿd ibn Abī Waqqās: „O Saʿd! Hüte dich vor Harām (vor dem Verbotenen). Denn wenn sich ein Bissen von Verbotenem im Magen (eines Menschen) befindet, wird sein Bittgebet vierzig Tage lang nicht erhört.” (Scharh Schir’at al-Islām, S. 163)
Außerdem sollte man das Zeitfenster und den Ort so wählen, dass das Gebet erhört wird. Dazu gehören, die Zeit unmittelbar vor der Morgendämmerung, der verborgene Moment zwischen dem Aufruf zum Freitagsgebet und dem Sonnenuntergang, die Zeit zwischen dem Ezan und der Iqāma, heilige Tage und Nächte, der Monat Ramadan, die Iftarzeit, der Tag vor den beiden Festen, die Festnächte, die Zeit nach dem Rezitieren oder der vollständigen Durchlesung des Korans, Momente der Herzensreinheit sowie Zeiten der Krankheit und des Regens.
Über die Menschen, die ins Paradies kommen werden, spricht Allah Taʿālā wie folgt: „Vor der Morgendämmerung bitten sie um Vergebung.” (Az-Zāriyāt, 51:18)
Das Gebet an heiligen Stätten wie der Kaaba und ihrer Umgebung trägt ebenfalls zur Erhörung der Gebete bei.
Allah nicht zu bitten ist ein Zustand der Selbstgenügsamkeit, also das Gefühl, nichts zu brauchen. Allah mag solche Menschen nicht.
So heißt es in einem edlen Ayat: „(Mein geliebter Prophet!) Sprich: ,Mein Herr würde Sich nicht um euch kümmern, wenn nicht euer Bittgebet wäre. Ihr habt (Ihn) ja geleugnet. So wird (eure Strafe) unabwendbar sein.’” (Al-Furqān, 25:77)
Der Ehrenvolle Monat Radschab

Der ehrenvolle Radschab ist der der „Monat Allahs“ und gehört zu den sogenannten Haram-Monaten. Diesem Zeitraum sollte man fastend begegnen und sich mit viel Anflehung beschäftigen. Für das Fasten am ersten Tag des Monats Radschab erlangt man den Lohn von drei Jahren freiwilligem Fasten, für das Fasten am zweiten Tag den Lohn von zwei Jahren […]
UIKZ äußert massive Bedenken gegen das beschlossene Kopftuchverbot

Wien, 29.09.2025 – Als Kultusgemeinde Union Islamischer Kulturzentren in Österreich (UIKZ) nehmen wir mit großer Besorgnis das neuerlich verhängte Kopftuchverbot zur Kenntnis.
Das Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen (BGBl I 2019/46) wurde bereits im Jahr 2020 durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Der VfGH stellte fest, dass das Gesetz nicht verfassungskonform war, weil es einseitig muslimische Mädchen diskriminierte und damit den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 7 B-VG sowie die Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK und Art. 14 StGG verletzte.
Ein neuerliches oder erweitertes Verbot setzt sich in Widerspruch zu dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Staatliche Eingriffe in religiöse Bekleidung sind nur zulässig, wenn sie allgemein, neutral und verhältnismäßig sind. Das Kopftuchverbot erfüllt diese Voraussetzungen nicht, sondern zielt faktisch auf eine bestimmte Religionsgemeinschaft ab.
Muslime sind seit über 100 Jahren Teil der österreichischen Gesellschaft. Der Islam ist seit 1912 staatlich anerkannt. Fragen der Religionsausübung – einschließlich religiöser Bekleidungsvorschriften – liegen in der Zuständigkeit der gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften und nicht beim Staat.
Darüber hinaus gefährdet ein Kopftuchverbot die Integration, weil es betroffene Kinder stigmatisiert und ihnen das Signal vermittelt, nicht akzeptiert zu sein. Integration kann nur durch Gleichbehandlung, gegenseitigen Respekt und Teilhabe gelingen.
Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen mit großer Besorgnis im Hinblick auf ihre Verfassungskonformität. Wir erwarten von den staatlichen Institutionen, dass die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger geschützt und gewahrt werden.
Wir halten ausdrücklich fest, dass alle rechtlichen Schritte ergriffen werden, um dieses Gesetz auf seine Verfassungskonformität überprüfen zu lassen und die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte zu wahren.
Die drei gesegneten Monate und die Raghā’ib-Nacht
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Duʿā, des Bittgebets.
Duʿā bedeutet wörtlich „bitten”. Im Islam bedeutet es Allah in Demut und Bescheidenheit anzuflehen und Ihn um etwas zu bitten.
Jeder, der in Not ist, bittet den Stärkeren und Wohlhabenderen um Hilfe. Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass selbst die reichsten und mächtigsten Menschen angesichts eines einfachen Virus hilflos sind und Menschen um Hilfe bitten, die schwächer sind als sie.
Warum sollte der Mensch, der in seinem begrenzten Leben, auf die Hilfe anderer angewiesen ist, nicht auf dieser Erde und im Jenseits Allah Taʿālā, den Allmächtigen, bitten und von Ihm Hilfe erflehen?
Die Duʿā ist auch eine Form der Anbetung, da sich der Mensch dadurch zu seiner Hilflosigkeit bekennt und sich auf Allahs Barmherzigkeit verlässt. Somit erfüllt er seine Pflicht als Diener. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) wies in einem Hadith Scharīf auf die Bedeutung dieses Themas hin, indem er sagte: „Die Duʿā ist die Essenz der Anbetung.” (at-Tirmidhī, 3371)
In einem edlen Ayat sagt Allah Taʿālā: „Und euer Rabb (euer Herr) sprach: ,Bittet Mich, so erhöre Ich euch. Wahrlich, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle gedemütigt eintreten.” (Al-Ghāfir, 40:60)
Einige Exegeten sagen, dass das Bittgebet auch eine Form der Anbetung ist, da im besagten Koranvers unmittelbar nach der Aufforderung zum Bittgebet die Anbetung erwähnt wird.
Im selben Ayat wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bittgebete nicht unbeantwortet bleiben, sondern dass sie erhört werden. Die Exegeten erklären das Erhören wie folgt: „Jeder Gläubige, der zu Allah betet und etwas von Ihm erbittet, erhält von Allah, was er erbittet. Wenn diese Bitte mit der Vorsehung vereinbar ist, wird sie in dieser Welt erfüllt. Wenn nicht, wird sie für das Jenseits aufbewahrt und dort erfüllt. Aber sie bleibt nicht unbeantwortet.“ (Rūh al-bayan, al-Ghāfir, Ayat 60)
Damit die Duʿā erhört wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Einige davon sind:
Vor dem Bittgebet muss man für seine Sünden Buße tun. Man muss sich mit dem versöhnen, dessen Recht man verletzt hat. Man muss seinen Magen vor Haram-Nahrung schützen und darf nicht lügen. Zudem muss man sich mit aufrichtigem Herzen an Allah wenden und ihn innig bitten.
Unser Prophet (s.a.w.) sagte zu Saʿd ibn Abī Waqqās: „O Saʿd! Hüte dich vor Harām (vor dem Verbotenen). Denn wenn sich ein Bissen von Verbotenem im Magen (eines Menschen) befindet, wird sein Bittgebet vierzig Tage lang nicht erhört.” (Scharh Schir’at al-Islām, S. 163)
Außerdem sollte man das Zeitfenster und den Ort so wählen, dass das Gebet erhört wird. Dazu gehören, die Zeit unmittelbar vor der Morgendämmerung, der verborgene Moment zwischen dem Aufruf zum Freitagsgebet und dem Sonnenuntergang, die Zeit zwischen dem Ezan und der Iqāma, heilige Tage und Nächte, der Monat Ramadan, die Iftarzeit, der Tag vor den beiden Festen, die Festnächte, die Zeit nach dem Rezitieren oder der vollständigen Durchlesung des Korans, Momente der Herzensreinheit sowie Zeiten der Krankheit und des Regens.
Über die Menschen, die ins Paradies kommen werden, spricht Allah Taʿālā wie folgt: „Vor der Morgendämmerung bitten sie um Vergebung.” (Az-Zāriyāt, 51:18)
Das Gebet an heiligen Stätten wie der Kaaba und ihrer Umgebung trägt ebenfalls zur Erhörung der Gebete bei.
Allah nicht zu bitten ist ein Zustand der Selbstgenügsamkeit, also das Gefühl, nichts zu brauchen. Allah mag solche Menschen nicht.
So heißt es in einem edlen Ayat: „(Mein geliebter Prophet!) Sprich: ,Mein Herr würde Sich nicht um euch kümmern, wenn nicht euer Bittgebet wäre. Ihr habt (Ihn) ja geleugnet. So wird (eure Strafe) unabwendbar sein.’” (Al-Furqān, 25:77)
Imān-schädigendes Verhalten
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Duʿā, des Bittgebets.
Duʿā bedeutet wörtlich „bitten”. Im Islam bedeutet es Allah in Demut und Bescheidenheit anzuflehen und Ihn um etwas zu bitten.
Jeder, der in Not ist, bittet den Stärkeren und Wohlhabenderen um Hilfe. Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass selbst die reichsten und mächtigsten Menschen angesichts eines einfachen Virus hilflos sind und Menschen um Hilfe bitten, die schwächer sind als sie.
Warum sollte der Mensch, der in seinem begrenzten Leben, auf die Hilfe anderer angewiesen ist, nicht auf dieser Erde und im Jenseits Allah Taʿālā, den Allmächtigen, bitten und von Ihm Hilfe erflehen?
Die Duʿā ist auch eine Form der Anbetung, da sich der Mensch dadurch zu seiner Hilflosigkeit bekennt und sich auf Allahs Barmherzigkeit verlässt. Somit erfüllt er seine Pflicht als Diener. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) wies in einem Hadith Scharīf auf die Bedeutung dieses Themas hin, indem er sagte: „Die Duʿā ist die Essenz der Anbetung.” (at-Tirmidhī, 3371)
In einem edlen Ayat sagt Allah Taʿālā: „Und euer Rabb (euer Herr) sprach: ,Bittet Mich, so erhöre Ich euch. Wahrlich, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle gedemütigt eintreten.” (Al-Ghāfir, 40:60)
Einige Exegeten sagen, dass das Bittgebet auch eine Form der Anbetung ist, da im besagten Koranvers unmittelbar nach der Aufforderung zum Bittgebet die Anbetung erwähnt wird.
Im selben Ayat wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bittgebete nicht unbeantwortet bleiben, sondern dass sie erhört werden. Die Exegeten erklären das Erhören wie folgt: „Jeder Gläubige, der zu Allah betet und etwas von Ihm erbittet, erhält von Allah, was er erbittet. Wenn diese Bitte mit der Vorsehung vereinbar ist, wird sie in dieser Welt erfüllt. Wenn nicht, wird sie für das Jenseits aufbewahrt und dort erfüllt. Aber sie bleibt nicht unbeantwortet.“ (Rūh al-bayan, al-Ghāfir, Ayat 60)
Damit die Duʿā erhört wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Einige davon sind:
Vor dem Bittgebet muss man für seine Sünden Buße tun. Man muss sich mit dem versöhnen, dessen Recht man verletzt hat. Man muss seinen Magen vor Haram-Nahrung schützen und darf nicht lügen. Zudem muss man sich mit aufrichtigem Herzen an Allah wenden und ihn innig bitten.
Unser Prophet (s.a.w.) sagte zu Saʿd ibn Abī Waqqās: „O Saʿd! Hüte dich vor Harām (vor dem Verbotenen). Denn wenn sich ein Bissen von Verbotenem im Magen (eines Menschen) befindet, wird sein Bittgebet vierzig Tage lang nicht erhört.” (Scharh Schir’at al-Islām, S. 163)
Außerdem sollte man das Zeitfenster und den Ort so wählen, dass das Gebet erhört wird. Dazu gehören, die Zeit unmittelbar vor der Morgendämmerung, der verborgene Moment zwischen dem Aufruf zum Freitagsgebet und dem Sonnenuntergang, die Zeit zwischen dem Ezan und der Iqāma, heilige Tage und Nächte, der Monat Ramadan, die Iftarzeit, der Tag vor den beiden Festen, die Festnächte, die Zeit nach dem Rezitieren oder der vollständigen Durchlesung des Korans, Momente der Herzensreinheit sowie Zeiten der Krankheit und des Regens.
Über die Menschen, die ins Paradies kommen werden, spricht Allah Taʿālā wie folgt: „Vor der Morgendämmerung bitten sie um Vergebung.” (Az-Zāriyāt, 51:18)
Das Gebet an heiligen Stätten wie der Kaaba und ihrer Umgebung trägt ebenfalls zur Erhörung der Gebete bei.
Allah nicht zu bitten ist ein Zustand der Selbstgenügsamkeit, also das Gefühl, nichts zu brauchen. Allah mag solche Menschen nicht.
So heißt es in einem edlen Ayat: „(Mein geliebter Prophet!) Sprich: ,Mein Herr würde Sich nicht um euch kümmern, wenn nicht euer Bittgebet wäre. Ihr habt (Ihn) ja geleugnet. So wird (eure Strafe) unabwendbar sein.’” (Al-Furqān, 25:77)
Die Bedeutung der Gesundheit im Islam
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Duʿā, des Bittgebets.
Duʿā bedeutet wörtlich „bitten”. Im Islam bedeutet es Allah in Demut und Bescheidenheit anzuflehen und Ihn um etwas zu bitten.
Jeder, der in Not ist, bittet den Stärkeren und Wohlhabenderen um Hilfe. Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass selbst die reichsten und mächtigsten Menschen angesichts eines einfachen Virus hilflos sind und Menschen um Hilfe bitten, die schwächer sind als sie.
Warum sollte der Mensch, der in seinem begrenzten Leben, auf die Hilfe anderer angewiesen ist, nicht auf dieser Erde und im Jenseits Allah Taʿālā, den Allmächtigen, bitten und von Ihm Hilfe erflehen?
Die Duʿā ist auch eine Form der Anbetung, da sich der Mensch dadurch zu seiner Hilflosigkeit bekennt und sich auf Allahs Barmherzigkeit verlässt. Somit erfüllt er seine Pflicht als Diener. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) wies in einem Hadith Scharīf auf die Bedeutung dieses Themas hin, indem er sagte: „Die Duʿā ist die Essenz der Anbetung.” (at-Tirmidhī, 3371)
In einem edlen Ayat sagt Allah Taʿālā: „Und euer Rabb (euer Herr) sprach: ,Bittet Mich, so erhöre Ich euch. Wahrlich, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle gedemütigt eintreten.” (Al-Ghāfir, 40:60)
Einige Exegeten sagen, dass das Bittgebet auch eine Form der Anbetung ist, da im besagten Koranvers unmittelbar nach der Aufforderung zum Bittgebet die Anbetung erwähnt wird.
Im selben Ayat wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bittgebete nicht unbeantwortet bleiben, sondern dass sie erhört werden. Die Exegeten erklären das Erhören wie folgt: „Jeder Gläubige, der zu Allah betet und etwas von Ihm erbittet, erhält von Allah, was er erbittet. Wenn diese Bitte mit der Vorsehung vereinbar ist, wird sie in dieser Welt erfüllt. Wenn nicht, wird sie für das Jenseits aufbewahrt und dort erfüllt. Aber sie bleibt nicht unbeantwortet.“ (Rūh al-bayan, al-Ghāfir, Ayat 60)
Damit die Duʿā erhört wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Einige davon sind:
Vor dem Bittgebet muss man für seine Sünden Buße tun. Man muss sich mit dem versöhnen, dessen Recht man verletzt hat. Man muss seinen Magen vor Haram-Nahrung schützen und darf nicht lügen. Zudem muss man sich mit aufrichtigem Herzen an Allah wenden und ihn innig bitten.
Unser Prophet (s.a.w.) sagte zu Saʿd ibn Abī Waqqās: „O Saʿd! Hüte dich vor Harām (vor dem Verbotenen). Denn wenn sich ein Bissen von Verbotenem im Magen (eines Menschen) befindet, wird sein Bittgebet vierzig Tage lang nicht erhört.” (Scharh Schir’at al-Islām, S. 163)
Außerdem sollte man das Zeitfenster und den Ort so wählen, dass das Gebet erhört wird. Dazu gehören, die Zeit unmittelbar vor der Morgendämmerung, der verborgene Moment zwischen dem Aufruf zum Freitagsgebet und dem Sonnenuntergang, die Zeit zwischen dem Ezan und der Iqāma, heilige Tage und Nächte, der Monat Ramadan, die Iftarzeit, der Tag vor den beiden Festen, die Festnächte, die Zeit nach dem Rezitieren oder der vollständigen Durchlesung des Korans, Momente der Herzensreinheit sowie Zeiten der Krankheit und des Regens.
Über die Menschen, die ins Paradies kommen werden, spricht Allah Taʿālā wie folgt: „Vor der Morgendämmerung bitten sie um Vergebung.” (Az-Zāriyāt, 51:18)
Das Gebet an heiligen Stätten wie der Kaaba und ihrer Umgebung trägt ebenfalls zur Erhörung der Gebete bei.
Allah nicht zu bitten ist ein Zustand der Selbstgenügsamkeit, also das Gefühl, nichts zu brauchen. Allah mag solche Menschen nicht.
So heißt es in einem edlen Ayat: „(Mein geliebter Prophet!) Sprich: ,Mein Herr würde Sich nicht um euch kümmern, wenn nicht euer Bittgebet wäre. Ihr habt (Ihn) ja geleugnet. So wird (eure Strafe) unabwendbar sein.’” (Al-Furqān, 25:77)
Kultusgemeinde der Union Islamischer Kulturzentren in Österreich beim „Community Forum Wien – Vielfalt im Dialog!“ vertreten

Die Kultusgemeinde der Union Islamischer Kulturzentren in Österreich nahm am 3. November 2025 am „Community Forum Wien – Vielfalt im Dialog“ in der Volkshalle des Wiener Rathauses teil. Die Veranstaltung der Stadt Wien – Integration und Diversität brachte zahlreiche Organisationen, Fachstellen und zivilgesellschaftliche Initiativen zusammen, die sich mit den Themen Jugend, Integration und gesellschaftliche Teilhabe beschäftigen.
Die Vorzüge von Hamd (Lobpreisung) und Schukr (Dankbarkeit)
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Duʿā, des Bittgebets.
Duʿā bedeutet wörtlich „bitten”. Im Islam bedeutet es Allah in Demut und Bescheidenheit anzuflehen und Ihn um etwas zu bitten.
Jeder, der in Not ist, bittet den Stärkeren und Wohlhabenderen um Hilfe. Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass selbst die reichsten und mächtigsten Menschen angesichts eines einfachen Virus hilflos sind und Menschen um Hilfe bitten, die schwächer sind als sie.
Warum sollte der Mensch, der in seinem begrenzten Leben, auf die Hilfe anderer angewiesen ist, nicht auf dieser Erde und im Jenseits Allah Taʿālā, den Allmächtigen, bitten und von Ihm Hilfe erflehen?
Die Duʿā ist auch eine Form der Anbetung, da sich der Mensch dadurch zu seiner Hilflosigkeit bekennt und sich auf Allahs Barmherzigkeit verlässt. Somit erfüllt er seine Pflicht als Diener. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) wies in einem Hadith Scharīf auf die Bedeutung dieses Themas hin, indem er sagte: „Die Duʿā ist die Essenz der Anbetung.” (at-Tirmidhī, 3371)
In einem edlen Ayat sagt Allah Taʿālā: „Und euer Rabb (euer Herr) sprach: ,Bittet Mich, so erhöre Ich euch. Wahrlich, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle gedemütigt eintreten.” (Al-Ghāfir, 40:60)
Einige Exegeten sagen, dass das Bittgebet auch eine Form der Anbetung ist, da im besagten Koranvers unmittelbar nach der Aufforderung zum Bittgebet die Anbetung erwähnt wird.
Im selben Ayat wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bittgebete nicht unbeantwortet bleiben, sondern dass sie erhört werden. Die Exegeten erklären das Erhören wie folgt: „Jeder Gläubige, der zu Allah betet und etwas von Ihm erbittet, erhält von Allah, was er erbittet. Wenn diese Bitte mit der Vorsehung vereinbar ist, wird sie in dieser Welt erfüllt. Wenn nicht, wird sie für das Jenseits aufbewahrt und dort erfüllt. Aber sie bleibt nicht unbeantwortet.“ (Rūh al-bayan, al-Ghāfir, Ayat 60)
Damit die Duʿā erhört wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Einige davon sind:
Vor dem Bittgebet muss man für seine Sünden Buße tun. Man muss sich mit dem versöhnen, dessen Recht man verletzt hat. Man muss seinen Magen vor Haram-Nahrung schützen und darf nicht lügen. Zudem muss man sich mit aufrichtigem Herzen an Allah wenden und ihn innig bitten.
Unser Prophet (s.a.w.) sagte zu Saʿd ibn Abī Waqqās: „O Saʿd! Hüte dich vor Harām (vor dem Verbotenen). Denn wenn sich ein Bissen von Verbotenem im Magen (eines Menschen) befindet, wird sein Bittgebet vierzig Tage lang nicht erhört.” (Scharh Schir’at al-Islām, S. 163)
Außerdem sollte man das Zeitfenster und den Ort so wählen, dass das Gebet erhört wird. Dazu gehören, die Zeit unmittelbar vor der Morgendämmerung, der verborgene Moment zwischen dem Aufruf zum Freitagsgebet und dem Sonnenuntergang, die Zeit zwischen dem Ezan und der Iqāma, heilige Tage und Nächte, der Monat Ramadan, die Iftarzeit, der Tag vor den beiden Festen, die Festnächte, die Zeit nach dem Rezitieren oder der vollständigen Durchlesung des Korans, Momente der Herzensreinheit sowie Zeiten der Krankheit und des Regens.
Über die Menschen, die ins Paradies kommen werden, spricht Allah Taʿālā wie folgt: „Vor der Morgendämmerung bitten sie um Vergebung.” (Az-Zāriyāt, 51:18)
Das Gebet an heiligen Stätten wie der Kaaba und ihrer Umgebung trägt ebenfalls zur Erhörung der Gebete bei.
Allah nicht zu bitten ist ein Zustand der Selbstgenügsamkeit, also das Gefühl, nichts zu brauchen. Allah mag solche Menschen nicht.
So heißt es in einem edlen Ayat: „(Mein geliebter Prophet!) Sprich: ,Mein Herr würde Sich nicht um euch kümmern, wenn nicht euer Bittgebet wäre. Ihr habt (Ihn) ja geleugnet. So wird (eure Strafe) unabwendbar sein.’” (Al-Furqān, 25:77)
Rechtschaffene Taten (amal sālih)
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Duʿā, des Bittgebets.
Duʿā bedeutet wörtlich „bitten”. Im Islam bedeutet es Allah in Demut und Bescheidenheit anzuflehen und Ihn um etwas zu bitten.
Jeder, der in Not ist, bittet den Stärkeren und Wohlhabenderen um Hilfe. Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass selbst die reichsten und mächtigsten Menschen angesichts eines einfachen Virus hilflos sind und Menschen um Hilfe bitten, die schwächer sind als sie.
Warum sollte der Mensch, der in seinem begrenzten Leben, auf die Hilfe anderer angewiesen ist, nicht auf dieser Erde und im Jenseits Allah Taʿālā, den Allmächtigen, bitten und von Ihm Hilfe erflehen?
Die Duʿā ist auch eine Form der Anbetung, da sich der Mensch dadurch zu seiner Hilflosigkeit bekennt und sich auf Allahs Barmherzigkeit verlässt. Somit erfüllt er seine Pflicht als Diener. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) wies in einem Hadith Scharīf auf die Bedeutung dieses Themas hin, indem er sagte: „Die Duʿā ist die Essenz der Anbetung.” (at-Tirmidhī, 3371)
In einem edlen Ayat sagt Allah Taʿālā: „Und euer Rabb (euer Herr) sprach: ,Bittet Mich, so erhöre Ich euch. Wahrlich, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle gedemütigt eintreten.” (Al-Ghāfir, 40:60)
Einige Exegeten sagen, dass das Bittgebet auch eine Form der Anbetung ist, da im besagten Koranvers unmittelbar nach der Aufforderung zum Bittgebet die Anbetung erwähnt wird.
Im selben Ayat wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bittgebete nicht unbeantwortet bleiben, sondern dass sie erhört werden. Die Exegeten erklären das Erhören wie folgt: „Jeder Gläubige, der zu Allah betet und etwas von Ihm erbittet, erhält von Allah, was er erbittet. Wenn diese Bitte mit der Vorsehung vereinbar ist, wird sie in dieser Welt erfüllt. Wenn nicht, wird sie für das Jenseits aufbewahrt und dort erfüllt. Aber sie bleibt nicht unbeantwortet.“ (Rūh al-bayan, al-Ghāfir, Ayat 60)
Damit die Duʿā erhört wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Einige davon sind:
Vor dem Bittgebet muss man für seine Sünden Buße tun. Man muss sich mit dem versöhnen, dessen Recht man verletzt hat. Man muss seinen Magen vor Haram-Nahrung schützen und darf nicht lügen. Zudem muss man sich mit aufrichtigem Herzen an Allah wenden und ihn innig bitten.
Unser Prophet (s.a.w.) sagte zu Saʿd ibn Abī Waqqās: „O Saʿd! Hüte dich vor Harām (vor dem Verbotenen). Denn wenn sich ein Bissen von Verbotenem im Magen (eines Menschen) befindet, wird sein Bittgebet vierzig Tage lang nicht erhört.” (Scharh Schir’at al-Islām, S. 163)
Außerdem sollte man das Zeitfenster und den Ort so wählen, dass das Gebet erhört wird. Dazu gehören, die Zeit unmittelbar vor der Morgendämmerung, der verborgene Moment zwischen dem Aufruf zum Freitagsgebet und dem Sonnenuntergang, die Zeit zwischen dem Ezan und der Iqāma, heilige Tage und Nächte, der Monat Ramadan, die Iftarzeit, der Tag vor den beiden Festen, die Festnächte, die Zeit nach dem Rezitieren oder der vollständigen Durchlesung des Korans, Momente der Herzensreinheit sowie Zeiten der Krankheit und des Regens.
Über die Menschen, die ins Paradies kommen werden, spricht Allah Taʿālā wie folgt: „Vor der Morgendämmerung bitten sie um Vergebung.” (Az-Zāriyāt, 51:18)
Das Gebet an heiligen Stätten wie der Kaaba und ihrer Umgebung trägt ebenfalls zur Erhörung der Gebete bei.
Allah nicht zu bitten ist ein Zustand der Selbstgenügsamkeit, also das Gefühl, nichts zu brauchen. Allah mag solche Menschen nicht.
So heißt es in einem edlen Ayat: „(Mein geliebter Prophet!) Sprich: ,Mein Herr würde Sich nicht um euch kümmern, wenn nicht euer Bittgebet wäre. Ihr habt (Ihn) ja geleugnet. So wird (eure Strafe) unabwendbar sein.’” (Al-Furqān, 25:77)
GEDULD (SABR)
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Duʿā, des Bittgebets.
Duʿā bedeutet wörtlich „bitten”. Im Islam bedeutet es Allah in Demut und Bescheidenheit anzuflehen und Ihn um etwas zu bitten.
Jeder, der in Not ist, bittet den Stärkeren und Wohlhabenderen um Hilfe. Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass selbst die reichsten und mächtigsten Menschen angesichts eines einfachen Virus hilflos sind und Menschen um Hilfe bitten, die schwächer sind als sie.
Warum sollte der Mensch, der in seinem begrenzten Leben, auf die Hilfe anderer angewiesen ist, nicht auf dieser Erde und im Jenseits Allah Taʿālā, den Allmächtigen, bitten und von Ihm Hilfe erflehen?
Die Duʿā ist auch eine Form der Anbetung, da sich der Mensch dadurch zu seiner Hilflosigkeit bekennt und sich auf Allahs Barmherzigkeit verlässt. Somit erfüllt er seine Pflicht als Diener. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) wies in einem Hadith Scharīf auf die Bedeutung dieses Themas hin, indem er sagte: „Die Duʿā ist die Essenz der Anbetung.” (at-Tirmidhī, 3371)
In einem edlen Ayat sagt Allah Taʿālā: „Und euer Rabb (euer Herr) sprach: ,Bittet Mich, so erhöre Ich euch. Wahrlich, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle gedemütigt eintreten.” (Al-Ghāfir, 40:60)
Einige Exegeten sagen, dass das Bittgebet auch eine Form der Anbetung ist, da im besagten Koranvers unmittelbar nach der Aufforderung zum Bittgebet die Anbetung erwähnt wird.
Im selben Ayat wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bittgebete nicht unbeantwortet bleiben, sondern dass sie erhört werden. Die Exegeten erklären das Erhören wie folgt: „Jeder Gläubige, der zu Allah betet und etwas von Ihm erbittet, erhält von Allah, was er erbittet. Wenn diese Bitte mit der Vorsehung vereinbar ist, wird sie in dieser Welt erfüllt. Wenn nicht, wird sie für das Jenseits aufbewahrt und dort erfüllt. Aber sie bleibt nicht unbeantwortet.“ (Rūh al-bayan, al-Ghāfir, Ayat 60)
Damit die Duʿā erhört wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Einige davon sind:
Vor dem Bittgebet muss man für seine Sünden Buße tun. Man muss sich mit dem versöhnen, dessen Recht man verletzt hat. Man muss seinen Magen vor Haram-Nahrung schützen und darf nicht lügen. Zudem muss man sich mit aufrichtigem Herzen an Allah wenden und ihn innig bitten.
Unser Prophet (s.a.w.) sagte zu Saʿd ibn Abī Waqqās: „O Saʿd! Hüte dich vor Harām (vor dem Verbotenen). Denn wenn sich ein Bissen von Verbotenem im Magen (eines Menschen) befindet, wird sein Bittgebet vierzig Tage lang nicht erhört.” (Scharh Schir’at al-Islām, S. 163)
Außerdem sollte man das Zeitfenster und den Ort so wählen, dass das Gebet erhört wird. Dazu gehören, die Zeit unmittelbar vor der Morgendämmerung, der verborgene Moment zwischen dem Aufruf zum Freitagsgebet und dem Sonnenuntergang, die Zeit zwischen dem Ezan und der Iqāma, heilige Tage und Nächte, der Monat Ramadan, die Iftarzeit, der Tag vor den beiden Festen, die Festnächte, die Zeit nach dem Rezitieren oder der vollständigen Durchlesung des Korans, Momente der Herzensreinheit sowie Zeiten der Krankheit und des Regens.
Über die Menschen, die ins Paradies kommen werden, spricht Allah Taʿālā wie folgt: „Vor der Morgendämmerung bitten sie um Vergebung.” (Az-Zāriyāt, 51:18)
Das Gebet an heiligen Stätten wie der Kaaba und ihrer Umgebung trägt ebenfalls zur Erhörung der Gebete bei.
Allah nicht zu bitten ist ein Zustand der Selbstgenügsamkeit, also das Gefühl, nichts zu brauchen. Allah mag solche Menschen nicht.
So heißt es in einem edlen Ayat: „(Mein geliebter Prophet!) Sprich: ,Mein Herr würde Sich nicht um euch kümmern, wenn nicht euer Bittgebet wäre. Ihr habt (Ihn) ja geleugnet. So wird (eure Strafe) unabwendbar sein.’” (Al-Furqān, 25:77)