Die Bestattungshilfe der Union Islamischer Kulturzentren in Österreich dient dem Zweck, allen in Österreich lebenden Muslimen in ihren Trauertagen Beistand zu leisten, ihre Toten nach den islamischen Prinzipien zu bestatten und dafür zu sorgen, dass der Leichnam den religiösen Vorschriften entsprechend mit Sorgfalt je nach Wunsch in die Herkunftsländer überführt, oder in Österreich beigesetzt wird. Die dadurch entstehenden Überführungskosten werden vom Sterbefonds getragen, damit hier keine finanziellen Härtefälle enstehen, die nachhaltige Folgen für die Trauernden haben könnten.
Unsere Leistungen:
- Bestattung gemäß islamischer Richtlinien
- Erledigung aller Formalitäten und Amtswege
- Überführung des Toten bis zu seiner Wunschregion
- Organisation eines Hin-/Rückflugstickets für einen Familiengehörigen oder Begleiter
- Organisation eines Überführungswagens vom Flughafen in die Wunschregion
- Übernahme aller Kosten, die mit den o.g. Leistungen im Zusammenhang stehen
Um Mitglied zu werden, füllen Sie das Kontaktformular aus oder rufen Sie einfach bei unserer Kunden-Hotline (+43 660 983 12 95) an, oder besuchen die nächstgelegene Moscheegemeinde der Union Islamischer Kulturzentren in Österreich und fragen nach dem Antragsformular. Füllen Sie bitte dieses Formular aus, unterschreiben es und schicken die erste Seite in einem Briefumschlag an die dort angegebene Adresse in Wien. Der Zutrittsbeitrag beträgt 65 €.
Als Bestätigung für die Mitgliedschaft wird ihnen innerhalb von 60 Tagen Ihre Mitgliedskarte zugeschickt.
Wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin 60 Jahre und älter ist, greift zusätzlich eine andere Prozedur ein.
Jedes Mitglied unter 60 Jahren ist automatisch Teil des Familienfonds, d.h. der Partner und Kinder unter 18 sind durch die 65 € Jahresbeitrag mit abgedeckt.
Mitgliedsanwärter über 60 Jahre können nur Einzelmitglieder werden und müssen je nach tatsächlichem Alter eine einmalige Eintrittsgebühr bezahlen.
Die Höhe der Eintrittsgebühr sollte noch vor Abgabe des Antragsformulars mit unserer Kundenbetreuung abgeklärt werden.
Weitere Vertragsdetails finden Sie auf der Rückseite des Antragsformulars bzw. in unseren AGB´s.