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EID MUBARAK – DAS RAMADANFEST

WIE VERRICHTET MAN DAS FESTGEBET?

Das Festgebet (Salāt al-ʿĪd) ist ein Gebet mit zwei Rakʿa, das am Morgen des Festtages verrichtet wird. Die drei zusätzlichen Takbīr in den jeweils beiden Rakʿat des Festgebetes werden als „Takbīr az-Zawāʾid“ bezeichnet. Diese Takbīr sind wādschib und werden in der ersten Rakʿa vor der Rezitation (al-Qirāʾa) gemacht und in der zweiten Rakʿa nach der Rezitation.

Das Festgebet wird wie folgt verrichtet: Zunächst wird im Herzen die folgende Absicht gefasst: „Für das Wohlgefallen Allahs habe ich die Absicht gefasst, das Festgebet zu verrichten. Dabei folge ich dem Imam.“ Nach der Absichtsfassung wird gemeinsam mit dem Imam der einleitende Takbīr mit den Worten „Allāhu Akbar“ gemacht. Danach werden die Hände gebunden und nach der „Subḥānaka“ werden die Hände an die Ohren gehoben, wobei der Imam laut und die Dschamāʿa leise „Allāhu Akbar“ sagt. Die Hände werden anschließend an die Seiten fallen gelassen. Danach werden die Hände wieder hochgehoben und so der zweite Takbīr gemacht. Erneut werden die Hände an die Seiten fallen gelassen. Nach dem dritten Takbīr werden die Hände gebunden. Der Imam rezitiert nach der Fātiha entweder eine Sure oder mindestens drei Koranverse. Die Gemeinde hört dabei zu. Nach der Verbeugung (Rukūʿ) und Niederwerfung (Sadschda) steht man zur zweiten Rakʿa auf.

In der zweiten Rakʿa rezitiert der Imam nach der Fātiḥa eine Sure oder mindestens drei Koranverse. Danach werden drei Mal Takbīr ausgesprochen und die Hände werden nach jeder Takbīr an die Seiten fallen gelassen. Mit dem vierten Takbīr geht man in die Rukūʿ und das Gebet wird danach vervollständigt.

So wie beim Freitagsgebet vor dem Gebet eine Hutba gehalten wird, wird auch bei den Festgebeten nach dem Gebet eine Hutba gehalten.

DIE NÄCHTE ZU DEN FESTTAGENAUFLEBEN LASSEN

In den Nächten zu den Festtagen sollte man, wenn möglich, eine Khatm al-Anbiyā und Khatm al-Istighfar machen sowie Tasbih-Gebet verrichten. (Eine Khatm al-Istighfar ist das 1001-malige Aufsagen von „Astaġfirullāh al-ʿaẓīm wa atūbu ilayk.) (Duʿās und Ibādāt, Fazilet-Verlag)

19. März 2026 
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