Gehorsam gegenüber Allah Taʿālā und Seinem Gesandten

In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Wahrung der Rechte anderer.
Solange wir leben, tragen wir, als Diener Allahs Verantwortung gegenüber Ihm und Seiner Schöpfung. Kommen wir dieser Verantwortung nicht nach, bleiben die damit verbundenen Verpflichtungen bestehen, und wir werden im Jenseits dafür zur Rechenschaft gezogen.
Allah Taʿālā kann die Ihm zustehenden Rechte vergeben, wenn Er will, denn Seine Barmherzigkeit ist groß. Die Rechte anderer Menschen können jedoch nur durch Wiedergutmachung, Versöhnung oder durch die Vergebung der geschädigten Person selbst beglichen werden. Aus diesem Grund haben die Rechte anderer eine noch größere Bedeutung.
Die Verletzung der Rechte anderer stellt „Zulm“, also Unrecht, dar, und Unrecht ist verboten. In einem Hadith Qudsi, einem außerkoranischen Wort Allahs, das von Imam Muslim überliefert wurde, heißt es: „O Meine Diener! Wahrlich, Ich habe Mir selbst das Unrecht untersagt und es auch unter euch für verboten erklärt. Also begeht kein Unrecht untereinander.“ (Sahīh Muslim, Birr, 55 (2577))
Unser Prophet (s.a.w.) hat die Muslime in vielen seiner edlen Hadithe davor gewarnt, die Rechte anderer zu verletzen. In einem Hadith Scharīf heißt es hierzu: „Wer auch nur eine Handspanne Land zu Unrecht an sich reißt, dem wird dieses Landstück (am Jüngsten Tag) als sieben Erden um den Hals gehängt werden.“ (Sahīh al-Buchārī, Mazālim, 2453)
Liebe Muslime!
Folgende Aspekte stellen eine Verletzung der Rechte anderer dar:
nicht bezahlte oder überfällige Schulden, die Unterschlagung fremder Rechte durch Raub, die Schädigung eines anderen durch Falschaussagen, die Missachtung religiöser Belange im Erbrecht, Beleidigung, Spott, üble Nachrede, die Vergabe unerwünschter Spitznamen sowie Körperverletzung und Verleumdung. Auch die Nichterfüllung der sich aus nachbarschaftlichen Beziehungen und dem Band der religiösen Brüderlichkeit ergebenden Verpflichtungen ist ein Verstoß gegen die Rechte anderer.
Imam Rabbānī sagte dazu Folgendes:
„Das Unterlassen verbotener Handlungen lässt sich in zwei Kategorien unterteilen. Die erste betrifft die Rechte Allahs, die zweite die Rechte Seiner Diener. Die Beachtung der zweiten Kategorie ist von noch größerer Bedeutung als die der ersten. Denn Allah Taʿālā ist erhaben über alle Dinge und der Barmherzigste der Barmherzigen, während die Menschen (von Natur aus) arm, bedürftig und geizig sind.“
Unser Prophet (s.a.w.) sagte: „Wer seinem Bruder Unrecht in Bezug auf seine Ehre oder in einer Sache zugefügt hat, soll sich heute mit ihm aussöhnen, bevor (der Tag der Auferstehung kommt, an dem) es keine Dinare und Dirhams mehr gibt. Wenn (der Unterdrücker) rechtschaffene Taten hat, werden ihm diese im Maße seines Unrechts weggenommen. Und wenn er keine Wohltaten hat, werden die schlechten Taten des Rechtsinhabers genommen und ihm aufgebürdet.“ (Sahīh al-Buchārī, Mazālim, 2449)
Liebe Muslime! In dem edlen Ayat, den ich zu Beginn meiner Hutbe rezitiert habe, beschreibt Allah Taʿālā den Schrecken des Jüngsten Gerichts wie folgt: „O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn und habt Angst vor einem Tag, an dem weder ein Vater etwas für sein Kind begleichen kann, noch ein Kind für seinen Vater etwas wird begleichen können. Wahrlich, Allahs Versprechen ist wahr. So soll euch das diesseitige Leben nicht täuschen, und nicht täuschen soll euch hinsichtlich Allahs (Vergebung) der Täuscher (der Satan und seine Gefolgschaft).“ (Luqmān, 31:33)
In einem edlen Hadith, der von unserer Mutter Ā’ischa (r.anhā) überliefert wurde, sagte unser Prophet (s.a.w.): „Es gibt drei Register bei Allah (Azza wa Dschalla): (Erstens) ein Register, dem Allah Taʿālā keinen Wert beimisst, (zweitens) ein Register, in dem Allah Taʿālā nichts auslässt, und (drittens) ein Register, das Allah Taʿālā nicht vergibt. Was das Register angeht, bei dem Allah Taʿālā nicht vergibt, so handelt es sich dabei um Schirk, also die Beigesellung Allahs. Allah (Azza wa Dschalla) sagt: ‚Wer Allah (etwas) beigesellt, dem verbietet fürwahr Allah das Paradies.‘ (al-Mā’ida, 5:72) Was das Register anbelangt, dem Allah Taʿālā keinen Wert beimisst, so ist es das Unrecht, das der Diener gegen sich selbst begangen hat, in den Dingen, die zwischen ihm und seinem Herrn sind, wie ein versäumter Fastentag oder ein versäumtes Gebet. Denn Allah (Azza wa Dschalla) wird dies vergeben und davon absehen, wenn Er will. Was das Register betrifft, bei dem Allah Taʿālā nichts auslässt, so ist es das Unrecht der Diener untereinander. Die Vergeltung ist unvermeidlich.“ (Ahmad b. Hanbal, 26031)
Lohnt es sich überhaupt, eine solche schwere Last um der flüchtigen und trügerischen Freuden dieses vergänglichen irdischen Lebens willen auf sich zu nehmen?

Ehe und Scheidung im Islam

In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Wahrung der Rechte anderer.
Solange wir leben, tragen wir, als Diener Allahs Verantwortung gegenüber Ihm und Seiner Schöpfung. Kommen wir dieser Verantwortung nicht nach, bleiben die damit verbundenen Verpflichtungen bestehen, und wir werden im Jenseits dafür zur Rechenschaft gezogen.
Allah Taʿālā kann die Ihm zustehenden Rechte vergeben, wenn Er will, denn Seine Barmherzigkeit ist groß. Die Rechte anderer Menschen können jedoch nur durch Wiedergutmachung, Versöhnung oder durch die Vergebung der geschädigten Person selbst beglichen werden. Aus diesem Grund haben die Rechte anderer eine noch größere Bedeutung.
Die Verletzung der Rechte anderer stellt „Zulm“, also Unrecht, dar, und Unrecht ist verboten. In einem Hadith Qudsi, einem außerkoranischen Wort Allahs, das von Imam Muslim überliefert wurde, heißt es: „O Meine Diener! Wahrlich, Ich habe Mir selbst das Unrecht untersagt und es auch unter euch für verboten erklärt. Also begeht kein Unrecht untereinander.“ (Sahīh Muslim, Birr, 55 (2577))
Unser Prophet (s.a.w.) hat die Muslime in vielen seiner edlen Hadithe davor gewarnt, die Rechte anderer zu verletzen. In einem Hadith Scharīf heißt es hierzu: „Wer auch nur eine Handspanne Land zu Unrecht an sich reißt, dem wird dieses Landstück (am Jüngsten Tag) als sieben Erden um den Hals gehängt werden.“ (Sahīh al-Buchārī, Mazālim, 2453)
Liebe Muslime!
Folgende Aspekte stellen eine Verletzung der Rechte anderer dar:
nicht bezahlte oder überfällige Schulden, die Unterschlagung fremder Rechte durch Raub, die Schädigung eines anderen durch Falschaussagen, die Missachtung religiöser Belange im Erbrecht, Beleidigung, Spott, üble Nachrede, die Vergabe unerwünschter Spitznamen sowie Körperverletzung und Verleumdung. Auch die Nichterfüllung der sich aus nachbarschaftlichen Beziehungen und dem Band der religiösen Brüderlichkeit ergebenden Verpflichtungen ist ein Verstoß gegen die Rechte anderer.
Imam Rabbānī sagte dazu Folgendes:
„Das Unterlassen verbotener Handlungen lässt sich in zwei Kategorien unterteilen. Die erste betrifft die Rechte Allahs, die zweite die Rechte Seiner Diener. Die Beachtung der zweiten Kategorie ist von noch größerer Bedeutung als die der ersten. Denn Allah Taʿālā ist erhaben über alle Dinge und der Barmherzigste der Barmherzigen, während die Menschen (von Natur aus) arm, bedürftig und geizig sind.“
Unser Prophet (s.a.w.) sagte: „Wer seinem Bruder Unrecht in Bezug auf seine Ehre oder in einer Sache zugefügt hat, soll sich heute mit ihm aussöhnen, bevor (der Tag der Auferstehung kommt, an dem) es keine Dinare und Dirhams mehr gibt. Wenn (der Unterdrücker) rechtschaffene Taten hat, werden ihm diese im Maße seines Unrechts weggenommen. Und wenn er keine Wohltaten hat, werden die schlechten Taten des Rechtsinhabers genommen und ihm aufgebürdet.“ (Sahīh al-Buchārī, Mazālim, 2449)
Liebe Muslime! In dem edlen Ayat, den ich zu Beginn meiner Hutbe rezitiert habe, beschreibt Allah Taʿālā den Schrecken des Jüngsten Gerichts wie folgt: „O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn und habt Angst vor einem Tag, an dem weder ein Vater etwas für sein Kind begleichen kann, noch ein Kind für seinen Vater etwas wird begleichen können. Wahrlich, Allahs Versprechen ist wahr. So soll euch das diesseitige Leben nicht täuschen, und nicht täuschen soll euch hinsichtlich Allahs (Vergebung) der Täuscher (der Satan und seine Gefolgschaft).“ (Luqmān, 31:33)
In einem edlen Hadith, der von unserer Mutter Ā’ischa (r.anhā) überliefert wurde, sagte unser Prophet (s.a.w.): „Es gibt drei Register bei Allah (Azza wa Dschalla): (Erstens) ein Register, dem Allah Taʿālā keinen Wert beimisst, (zweitens) ein Register, in dem Allah Taʿālā nichts auslässt, und (drittens) ein Register, das Allah Taʿālā nicht vergibt. Was das Register angeht, bei dem Allah Taʿālā nicht vergibt, so handelt es sich dabei um Schirk, also die Beigesellung Allahs. Allah (Azza wa Dschalla) sagt: ‚Wer Allah (etwas) beigesellt, dem verbietet fürwahr Allah das Paradies.‘ (al-Mā’ida, 5:72) Was das Register anbelangt, dem Allah Taʿālā keinen Wert beimisst, so ist es das Unrecht, das der Diener gegen sich selbst begangen hat, in den Dingen, die zwischen ihm und seinem Herrn sind, wie ein versäumter Fastentag oder ein versäumtes Gebet. Denn Allah (Azza wa Dschalla) wird dies vergeben und davon absehen, wenn Er will. Was das Register betrifft, bei dem Allah Taʿālā nichts auslässt, so ist es das Unrecht der Diener untereinander. Die Vergeltung ist unvermeidlich.“ (Ahmad b. Hanbal, 26031)
Lohnt es sich überhaupt, eine solche schwere Last um der flüchtigen und trügerischen Freuden dieses vergänglichen irdischen Lebens willen auf sich zu nehmen?

Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Familie

In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Wahrung der Rechte anderer.
Solange wir leben, tragen wir, als Diener Allahs Verantwortung gegenüber Ihm und Seiner Schöpfung. Kommen wir dieser Verantwortung nicht nach, bleiben die damit verbundenen Verpflichtungen bestehen, und wir werden im Jenseits dafür zur Rechenschaft gezogen.
Allah Taʿālā kann die Ihm zustehenden Rechte vergeben, wenn Er will, denn Seine Barmherzigkeit ist groß. Die Rechte anderer Menschen können jedoch nur durch Wiedergutmachung, Versöhnung oder durch die Vergebung der geschädigten Person selbst beglichen werden. Aus diesem Grund haben die Rechte anderer eine noch größere Bedeutung.
Die Verletzung der Rechte anderer stellt „Zulm“, also Unrecht, dar, und Unrecht ist verboten. In einem Hadith Qudsi, einem außerkoranischen Wort Allahs, das von Imam Muslim überliefert wurde, heißt es: „O Meine Diener! Wahrlich, Ich habe Mir selbst das Unrecht untersagt und es auch unter euch für verboten erklärt. Also begeht kein Unrecht untereinander.“ (Sahīh Muslim, Birr, 55 (2577))
Unser Prophet (s.a.w.) hat die Muslime in vielen seiner edlen Hadithe davor gewarnt, die Rechte anderer zu verletzen. In einem Hadith Scharīf heißt es hierzu: „Wer auch nur eine Handspanne Land zu Unrecht an sich reißt, dem wird dieses Landstück (am Jüngsten Tag) als sieben Erden um den Hals gehängt werden.“ (Sahīh al-Buchārī, Mazālim, 2453)
Liebe Muslime!
Folgende Aspekte stellen eine Verletzung der Rechte anderer dar:
nicht bezahlte oder überfällige Schulden, die Unterschlagung fremder Rechte durch Raub, die Schädigung eines anderen durch Falschaussagen, die Missachtung religiöser Belange im Erbrecht, Beleidigung, Spott, üble Nachrede, die Vergabe unerwünschter Spitznamen sowie Körperverletzung und Verleumdung. Auch die Nichterfüllung der sich aus nachbarschaftlichen Beziehungen und dem Band der religiösen Brüderlichkeit ergebenden Verpflichtungen ist ein Verstoß gegen die Rechte anderer.
Imam Rabbānī sagte dazu Folgendes:
„Das Unterlassen verbotener Handlungen lässt sich in zwei Kategorien unterteilen. Die erste betrifft die Rechte Allahs, die zweite die Rechte Seiner Diener. Die Beachtung der zweiten Kategorie ist von noch größerer Bedeutung als die der ersten. Denn Allah Taʿālā ist erhaben über alle Dinge und der Barmherzigste der Barmherzigen, während die Menschen (von Natur aus) arm, bedürftig und geizig sind.“
Unser Prophet (s.a.w.) sagte: „Wer seinem Bruder Unrecht in Bezug auf seine Ehre oder in einer Sache zugefügt hat, soll sich heute mit ihm aussöhnen, bevor (der Tag der Auferstehung kommt, an dem) es keine Dinare und Dirhams mehr gibt. Wenn (der Unterdrücker) rechtschaffene Taten hat, werden ihm diese im Maße seines Unrechts weggenommen. Und wenn er keine Wohltaten hat, werden die schlechten Taten des Rechtsinhabers genommen und ihm aufgebürdet.“ (Sahīh al-Buchārī, Mazālim, 2449)
Liebe Muslime! In dem edlen Ayat, den ich zu Beginn meiner Hutbe rezitiert habe, beschreibt Allah Taʿālā den Schrecken des Jüngsten Gerichts wie folgt: „O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn und habt Angst vor einem Tag, an dem weder ein Vater etwas für sein Kind begleichen kann, noch ein Kind für seinen Vater etwas wird begleichen können. Wahrlich, Allahs Versprechen ist wahr. So soll euch das diesseitige Leben nicht täuschen, und nicht täuschen soll euch hinsichtlich Allahs (Vergebung) der Täuscher (der Satan und seine Gefolgschaft).“ (Luqmān, 31:33)
In einem edlen Hadith, der von unserer Mutter Ā’ischa (r.anhā) überliefert wurde, sagte unser Prophet (s.a.w.): „Es gibt drei Register bei Allah (Azza wa Dschalla): (Erstens) ein Register, dem Allah Taʿālā keinen Wert beimisst, (zweitens) ein Register, in dem Allah Taʿālā nichts auslässt, und (drittens) ein Register, das Allah Taʿālā nicht vergibt. Was das Register angeht, bei dem Allah Taʿālā nicht vergibt, so handelt es sich dabei um Schirk, also die Beigesellung Allahs. Allah (Azza wa Dschalla) sagt: ‚Wer Allah (etwas) beigesellt, dem verbietet fürwahr Allah das Paradies.‘ (al-Mā’ida, 5:72) Was das Register anbelangt, dem Allah Taʿālā keinen Wert beimisst, so ist es das Unrecht, das der Diener gegen sich selbst begangen hat, in den Dingen, die zwischen ihm und seinem Herrn sind, wie ein versäumter Fastentag oder ein versäumtes Gebet. Denn Allah (Azza wa Dschalla) wird dies vergeben und davon absehen, wenn Er will. Was das Register betrifft, bei dem Allah Taʿālā nichts auslässt, so ist es das Unrecht der Diener untereinander. Die Vergeltung ist unvermeidlich.“ (Ahmad b. Hanbal, 26031)
Lohnt es sich überhaupt, eine solche schwere Last um der flüchtigen und trügerischen Freuden dieses vergänglichen irdischen Lebens willen auf sich zu nehmen?

Die Wahrung der Rechte anderer

In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Wahrung der Rechte anderer.
Solange wir leben, tragen wir, als Diener Allahs Verantwortung gegenüber Ihm und Seiner Schöpfung. Kommen wir dieser Verantwortung nicht nach, bleiben die damit verbundenen Verpflichtungen bestehen, und wir werden im Jenseits dafür zur Rechenschaft gezogen.
Allah Taʿālā kann die Ihm zustehenden Rechte vergeben, wenn Er will, denn Seine Barmherzigkeit ist groß. Die Rechte anderer Menschen können jedoch nur durch Wiedergutmachung, Versöhnung oder durch die Vergebung der geschädigten Person selbst beglichen werden. Aus diesem Grund haben die Rechte anderer eine noch größere Bedeutung.
Die Verletzung der Rechte anderer stellt „Zulm“, also Unrecht, dar, und Unrecht ist verboten. In einem Hadith Qudsi, einem außerkoranischen Wort Allahs, das von Imam Muslim überliefert wurde, heißt es: „O Meine Diener! Wahrlich, Ich habe Mir selbst das Unrecht untersagt und es auch unter euch für verboten erklärt. Also begeht kein Unrecht untereinander.“ (Sahīh Muslim, Birr, 55 (2577))
Unser Prophet (s.a.w.) hat die Muslime in vielen seiner edlen Hadithe davor gewarnt, die Rechte anderer zu verletzen. In einem Hadith Scharīf heißt es hierzu: „Wer auch nur eine Handspanne Land zu Unrecht an sich reißt, dem wird dieses Landstück (am Jüngsten Tag) als sieben Erden um den Hals gehängt werden.“ (Sahīh al-Buchārī, Mazālim, 2453)
Liebe Muslime!
Folgende Aspekte stellen eine Verletzung der Rechte anderer dar:
nicht bezahlte oder überfällige Schulden, die Unterschlagung fremder Rechte durch Raub, die Schädigung eines anderen durch Falschaussagen, die Missachtung religiöser Belange im Erbrecht, Beleidigung, Spott, üble Nachrede, die Vergabe unerwünschter Spitznamen sowie Körperverletzung und Verleumdung. Auch die Nichterfüllung der sich aus nachbarschaftlichen Beziehungen und dem Band der religiösen Brüderlichkeit ergebenden Verpflichtungen ist ein Verstoß gegen die Rechte anderer.
Imam Rabbānī sagte dazu Folgendes:
„Das Unterlassen verbotener Handlungen lässt sich in zwei Kategorien unterteilen. Die erste betrifft die Rechte Allahs, die zweite die Rechte Seiner Diener. Die Beachtung der zweiten Kategorie ist von noch größerer Bedeutung als die der ersten. Denn Allah Taʿālā ist erhaben über alle Dinge und der Barmherzigste der Barmherzigen, während die Menschen (von Natur aus) arm, bedürftig und geizig sind.“
Unser Prophet (s.a.w.) sagte: „Wer seinem Bruder Unrecht in Bezug auf seine Ehre oder in einer Sache zugefügt hat, soll sich heute mit ihm aussöhnen, bevor (der Tag der Auferstehung kommt, an dem) es keine Dinare und Dirhams mehr gibt. Wenn (der Unterdrücker) rechtschaffene Taten hat, werden ihm diese im Maße seines Unrechts weggenommen. Und wenn er keine Wohltaten hat, werden die schlechten Taten des Rechtsinhabers genommen und ihm aufgebürdet.“ (Sahīh al-Buchārī, Mazālim, 2449)
Liebe Muslime! In dem edlen Ayat, den ich zu Beginn meiner Hutbe rezitiert habe, beschreibt Allah Taʿālā den Schrecken des Jüngsten Gerichts wie folgt: „O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn und habt Angst vor einem Tag, an dem weder ein Vater etwas für sein Kind begleichen kann, noch ein Kind für seinen Vater etwas wird begleichen können. Wahrlich, Allahs Versprechen ist wahr. So soll euch das diesseitige Leben nicht täuschen, und nicht täuschen soll euch hinsichtlich Allahs (Vergebung) der Täuscher (der Satan und seine Gefolgschaft).“ (Luqmān, 31:33)
In einem edlen Hadith, der von unserer Mutter Ā’ischa (r.anhā) überliefert wurde, sagte unser Prophet (s.a.w.): „Es gibt drei Register bei Allah (Azza wa Dschalla): (Erstens) ein Register, dem Allah Taʿālā keinen Wert beimisst, (zweitens) ein Register, in dem Allah Taʿālā nichts auslässt, und (drittens) ein Register, das Allah Taʿālā nicht vergibt. Was das Register angeht, bei dem Allah Taʿālā nicht vergibt, so handelt es sich dabei um Schirk, also die Beigesellung Allahs. Allah (Azza wa Dschalla) sagt: ‚Wer Allah (etwas) beigesellt, dem verbietet fürwahr Allah das Paradies.‘ (al-Mā’ida, 5:72) Was das Register anbelangt, dem Allah Taʿālā keinen Wert beimisst, so ist es das Unrecht, das der Diener gegen sich selbst begangen hat, in den Dingen, die zwischen ihm und seinem Herrn sind, wie ein versäumter Fastentag oder ein versäumtes Gebet. Denn Allah (Azza wa Dschalla) wird dies vergeben und davon absehen, wenn Er will. Was das Register betrifft, bei dem Allah Taʿālā nichts auslässt, so ist es das Unrecht der Diener untereinander. Die Vergeltung ist unvermeidlich.“ (Ahmad b. Hanbal, 26031)
Lohnt es sich überhaupt, eine solche schwere Last um der flüchtigen und trügerischen Freuden dieses vergänglichen irdischen Lebens willen auf sich zu nehmen?

Die Bedeutung der Halāl-Ernährung

Verehrte Muslime! In unserer heutigen Hutbe
geht es um die Bedeutung der Umra.
Allah Taʿālā hat uns in diese Welt gesandt, um Ihm
zu dienen und uns auf das Jenseits vorzubereiten.
Diese Welt ist, wie unser Prophet (s. a. w.) sagte,
das Saatfeld für das Jenseits. Jede gute Tat, die wir
hier säen, und jede rechtschaffene Handlung, die wir
hier vollziehen, wird uns im Jenseits als Lohn
begegnen.
Allah Taʿālā sagt in der Sure al-Isrā, Ayat 19: „Wer
das Jenseits will und sich darum bemüht, wie es ihm
gebührt, wobei er gläubig ist, – deren Bemühen wird
mit Dank belohnt.”
Liebe Muslime! Die vorzüglichsten
gottesdienstlichen Handlungen, die das Wohlgefallen
Allahs auf sich ziehen, sind die Fard-Gebote. Danach
kommen die Wādschib- und schließlich die freiwilligen
Nāfila-Gebete. Auch die Umra gehört zu den
wichtigsten freiwilligen Ibādāt, die den Diener seinem
Herrn näherbringen, ihn von Sünden reinigen und sein
spirituelles Leben beleben. Denn sie ist eine
außergewöhnliche Ibāda, die sowohl körperliche
Anstrengung als auch finanzielle Opferbereitschaft
vereint.
Wörtlich bedeutet Umra „besuchen” oder „einen
Ort urbar machen”.
Im religiösen Sinne bedeutet sie „Besuch der
heiligen Kaʿba unter den für die Umra geltenden
Bedingungen”. (Umdat al-Qārī fī scharh Sāhīh al-Buchārī) Sie ist
weder Pflicht, noch gibt es eine festgelegte Zeit für sie.
Allah Taʿālā sagt im edlen Koran: „Vollzieht die
Hadsch und die Umra für Allah!” (Al-Baqara, 2:196) Dieser
göttliche Befehl verdeutlicht uns sehr, wie wertvoll die
Umra ist.
Nach der hanafitischen Rechtsschule gilt es als
eine starke Sunna, einmal im Leben die Umra zu
vollziehen. Einige Gelehrte erachten sie sogar als
wādschib, als eine nachrangige Verpflichtung.
Die Umra wird auch als al-hadsch al-asghar, der
kleine Hadsch, und die Hadsch selbst als al-hadsch alakbar, der große Hadsch, bezeichnet. Die Mehrheit
der islamischen Gelehrten betrachtet es als
lobenswert, die Umra mehr als einmal im Jahr zu
vollziehen, sofern die finanziellen Mittel dafür
vorhanden sind. (Radd al-Muhtār, Kapitel Hadsch)
Unser Prophet (s. a. w.) sagte Folgendes über die
Bedeutung der Umra: „Die Umra ist bis (zur nächsten)
Umra Sühne für das, was dazwischen liegt (an
kleinen Sünden). Für den angenommenen Hadsch
gibt es keinen anderen Lohn als das Paradies.” (AlBuchārī, Umra, 1)
In einem anderen Hadith Scharīf heißt es: „Lasst
der Hadsch die Umra folgen. Denn diese beiden
beseitigen die Armut und die (kleinen) Sünden wie
der Blasebalg, der den Schmutz von Eisen, Gold und
Silber wegbläst. Für einen angenommenen Hadsch
gibt es keinen anderen Lohn als das Paradies.” (Sunan
at-Tirmidhī, Hadsch, 2)
Verehrte Muslime! Die heilige Kaʿba ist ein Ort,
von dem die Herzen der Gläubigen nie genug
bekommen können. Jeder Gläubige, der dorthin reist,
kehrt mit der Sehnsucht zurück, wieder dorthin zu
gehen. Ibn Abbās (r.a.) brachte diese Tatsache wie
folgt zum Ausdruck: „Es gibt niemanden, der das Haus
Allahs verlässt, ohne den Wunsch zu hegen, dorthin
zurückzukehren.” (Tafsīr ar-Rāzī, al-Baqara, 2:125)
Dieses Sehnsuchtsgefühl ist ein Segen, der dem
Bittgebet des Ibrāhīm (a.s.) zu verdanken ist. Als er
seine Frau Hazrat Hadschar und seinen Sohn Ismāīl (a.
s.) im Tal von Mekka zurückließ, betete er zu seinem
Herrn wie folgt: „Unser Herr! …So lasse die Herzen
von Menschen sich ihnen zuwenden…“ (Sure Ibrāhīm, 14:37)
Ibn Abbās und Mudschāhid (r. anhum) sagten:
„Hätte Ibrāhīm (a.s.) ‚die Herzen der Menschen’ statt
‚die Herzen von (einigen) Menschen’ gesagt, wären
Gläubige sowie Ungläubige dorthin geströmt und es
wäre kein Platz mehr für euch geblieben.” (Tafsīr al-Qurtubī,
Sure Ibrāhīm, 14:37)
Liebe Muslime! Die Mutter der Muslime, Āʾischa
(r. anha), berichtete: „Ich fragte den Gesandten
Allahs (s. a. w.): ‚O Rasūlullāh! Ist der Dschihad auch
für Frauen Pflicht?’ Er antwortete: ‚Für sie gibt es
einen Dschihad, der keinen Kampf beinhaltet: der
Hadsch und die Umra.’” (Ibn Mādscha, Manāsik, 8)
Wer von unseren muslimischen Geschwistern
über die entsprechenden Mittel verfügt, sollte sich
diesen großen Segen nicht entgehen lassen.
Die Kultusgemeinde der Union Islamischer
Kulturzentren in Österreich organisiert das ganze Jahr
über Umra-Reisen zu verschiedenen Terminen.
Interessierte können sich für detaillierte
Informationen an unsere zuständigen Mitarbeiter
wenden.
Sehr geehrte Muslime,
Unser geliebter Prophet hat gesagt: „Wenn eure
Kinder anfangen, richtig zu sprechen, lehrt sie zuerst
‚Lâ ilâhe illallâh‘ zu sagen“, und damit die Bedeutung
des Erlernens der Glaubensgrundsätze für unsere
Kinder betont.
Auch wir, als Union Islamischer Kulturzentren,
nutzen wir die fortlaufende Ferienzeit, um weiterhin
zu bemühen, die Kinder unserer muslimischen
Geschwister zu unterrichten. Wir möchten daran
erinnern, dass wir weiterhin sowohl Jungen als auch
Mädchen unterrichten.
Für detaillierte Informationen und Anmeldung
können Sie sich gerne an uns wenden.

Die Umrah

Verehrte Muslime! In unserer heutigen Hutbe
geht es um die Bedeutung der Umra.
Allah Taʿālā hat uns in diese Welt gesandt, um Ihm
zu dienen und uns auf das Jenseits vorzubereiten.
Diese Welt ist, wie unser Prophet (s. a. w.) sagte,
das Saatfeld für das Jenseits. Jede gute Tat, die wir
hier säen, und jede rechtschaffene Handlung, die wir
hier vollziehen, wird uns im Jenseits als Lohn
begegnen.
Allah Taʿālā sagt in der Sure al-Isrā, Ayat 19: „Wer
das Jenseits will und sich darum bemüht, wie es ihm
gebührt, wobei er gläubig ist, – deren Bemühen wird
mit Dank belohnt.”
Liebe Muslime! Die vorzüglichsten
gottesdienstlichen Handlungen, die das Wohlgefallen
Allahs auf sich ziehen, sind die Fard-Gebote. Danach
kommen die Wādschib- und schließlich die freiwilligen
Nāfila-Gebete. Auch die Umra gehört zu den
wichtigsten freiwilligen Ibādāt, die den Diener seinem
Herrn näherbringen, ihn von Sünden reinigen und sein
spirituelles Leben beleben. Denn sie ist eine
außergewöhnliche Ibāda, die sowohl körperliche
Anstrengung als auch finanzielle Opferbereitschaft
vereint.
Wörtlich bedeutet Umra „besuchen” oder „einen
Ort urbar machen”.
Im religiösen Sinne bedeutet sie „Besuch der
heiligen Kaʿba unter den für die Umra geltenden
Bedingungen”. (Umdat al-Qārī fī scharh Sāhīh al-Buchārī) Sie ist
weder Pflicht, noch gibt es eine festgelegte Zeit für sie.
Allah Taʿālā sagt im edlen Koran: „Vollzieht die
Hadsch und die Umra für Allah!” (Al-Baqara, 2:196) Dieser
göttliche Befehl verdeutlicht uns sehr, wie wertvoll die
Umra ist.
Nach der hanafitischen Rechtsschule gilt es als
eine starke Sunna, einmal im Leben die Umra zu
vollziehen. Einige Gelehrte erachten sie sogar als
wādschib, als eine nachrangige Verpflichtung.
Die Umra wird auch als al-hadsch al-asghar, der
kleine Hadsch, und die Hadsch selbst als al-hadsch alakbar, der große Hadsch, bezeichnet. Die Mehrheit
der islamischen Gelehrten betrachtet es als
lobenswert, die Umra mehr als einmal im Jahr zu
vollziehen, sofern die finanziellen Mittel dafür
vorhanden sind. (Radd al-Muhtār, Kapitel Hadsch)
Unser Prophet (s. a. w.) sagte Folgendes über die
Bedeutung der Umra: „Die Umra ist bis (zur nächsten)
Umra Sühne für das, was dazwischen liegt (an
kleinen Sünden). Für den angenommenen Hadsch
gibt es keinen anderen Lohn als das Paradies.” (AlBuchārī, Umra, 1)
In einem anderen Hadith Scharīf heißt es: „Lasst
der Hadsch die Umra folgen. Denn diese beiden
beseitigen die Armut und die (kleinen) Sünden wie
der Blasebalg, der den Schmutz von Eisen, Gold und
Silber wegbläst. Für einen angenommenen Hadsch
gibt es keinen anderen Lohn als das Paradies.” (Sunan
at-Tirmidhī, Hadsch, 2)
Verehrte Muslime! Die heilige Kaʿba ist ein Ort,
von dem die Herzen der Gläubigen nie genug
bekommen können. Jeder Gläubige, der dorthin reist,
kehrt mit der Sehnsucht zurück, wieder dorthin zu
gehen. Ibn Abbās (r.a.) brachte diese Tatsache wie
folgt zum Ausdruck: „Es gibt niemanden, der das Haus
Allahs verlässt, ohne den Wunsch zu hegen, dorthin
zurückzukehren.” (Tafsīr ar-Rāzī, al-Baqara, 2:125)
Dieses Sehnsuchtsgefühl ist ein Segen, der dem
Bittgebet des Ibrāhīm (a.s.) zu verdanken ist. Als er
seine Frau Hazrat Hadschar und seinen Sohn Ismāīl (a.
s.) im Tal von Mekka zurückließ, betete er zu seinem
Herrn wie folgt: „Unser Herr! …So lasse die Herzen
von Menschen sich ihnen zuwenden…“ (Sure Ibrāhīm, 14:37)
Ibn Abbās und Mudschāhid (r. anhum) sagten:
„Hätte Ibrāhīm (a.s.) ‚die Herzen der Menschen’ statt
‚die Herzen von (einigen) Menschen’ gesagt, wären
Gläubige sowie Ungläubige dorthin geströmt und es
wäre kein Platz mehr für euch geblieben.” (Tafsīr al-Qurtubī,
Sure Ibrāhīm, 14:37)
Liebe Muslime! Die Mutter der Muslime, Āʾischa
(r. anha), berichtete: „Ich fragte den Gesandten
Allahs (s. a. w.): ‚O Rasūlullāh! Ist der Dschihad auch
für Frauen Pflicht?’ Er antwortete: ‚Für sie gibt es
einen Dschihad, der keinen Kampf beinhaltet: der
Hadsch und die Umra.’” (Ibn Mādscha, Manāsik, 8)
Wer von unseren muslimischen Geschwistern
über die entsprechenden Mittel verfügt, sollte sich
diesen großen Segen nicht entgehen lassen.
Die Kultusgemeinde der Union Islamischer
Kulturzentren in Österreich organisiert das ganze Jahr
über Umra-Reisen zu verschiedenen Terminen.
Interessierte können sich für detaillierte
Informationen an unsere zuständigen Mitarbeiter
wenden.
Sehr geehrte Muslime,
Unser geliebter Prophet hat gesagt: „Wenn eure
Kinder anfangen, richtig zu sprechen, lehrt sie zuerst
‚Lâ ilâhe illallâh‘ zu sagen“, und damit die Bedeutung
des Erlernens der Glaubensgrundsätze für unsere
Kinder betont.
Auch wir, als Union Islamischer Kulturzentren,
nutzen wir die fortlaufende Ferienzeit, um weiterhin
zu bemühen, die Kinder unserer muslimischen
Geschwister zu unterrichten. Wir möchten daran
erinnern, dass wir weiterhin sowohl Jungen als auch
Mädchen unterrichten.
Für detaillierte Informationen und Anmeldung
können Sie sich gerne an uns wenden.

Kindererziehung und religiöse Bildung im Islam

Verehrte Muslime!
Unsere Kinder sind die kostbarsten Geschenke, die Allah Taʿālā uns anvertraut hat, und die schönste Zierde des irdischen Lebens. Der Islam betrachtet die Erziehung der Kinder nicht nur als weltliche Verantwortung, sondern auch als die größte Prüfung für Eltern im Hinblick auf das Jenseits sowie als eine Form der Sadaqat al-Dschāriya, das heißt eine fortlaufende Wohltat, deren Lohn niemals endet.
Allah Taʿālā verkündet im edlen Koran: „O die ihr glaubt, bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind.” (Sure at-Tahrīm, 66:6)
Dieser Koranvers bürdet uns Eltern eine sehr schwere und unausweichliche Verantwortung auf. Es genügt nicht, lediglich die körperlichen Bedürfnisse unserer Kinder zu stillen oder ihre Mägen zu füllen. Es ist auch unsere vorrangige Pflicht, ihre Seelen mit dem Licht des Glaubens zu nähren.
Liebe Muslime! Unsere Kinder sind nicht unser Eigentum, sondern anvertraute Gaben, die Allah Taʿālā für uns bestimmt hat. Unser Rabb warnt uns in der Sure al-Anfāl, Vers 28 wie folgt: „Und wisst, dass euer Besitz und eure Kinder nur eine Versuchung sind und dass es bei Allah gewiss einen großartigen Lohn gibt.”
In einem bekannten Hadith umreißt unser Prophet (s.a.w.) die Grenzen unserer Verantwortung wie folgt: „Jeder von euch ist ein Hirte und jeder von euch ist für die, die ihm anvertraut sind, verantwortlich. Der Mann ist der Hirte über seine Familie und trägt die Verantwortung für sie. Die Frau ist Hirtin des Hauses ihres Mannes und trägt die Verantwortung dafür.” (Al-Buchārī, Ahkām, 1)
Am Tag des Jüngsten Gerichts werden wir persönlich dafür zur Rechenschaft gezogen, wie wir unsere Kinder erzogen haben. Worauf sollte ein Muslim also bei der Erziehung seiner Kinder in den verschiedenen Entwicklungsphasen achten? Im Lichte der Sunna lassen sich einige Punkte wie folgt zusammenfassen:
1. Eine gute Namensgebung und Halāl-Ernährung: Bildung und Erziehung beginnen mit der Geburt des Kindes. Die ersten Voraussetzungen sind die Wahl eines schönen Namens, der ihm eine muslimische Identität vermittelt, und die Sicherstellung, dass das Kind nur mit Halāl-Nahrung ernährt wird. Halāl-Ernährung ist der Grundstein für einen reinen Charakter.
2. Glaube und Gebet: Das erste Wort, das wir unseren Kindern beibringen sollten, muss „Lā ilāha illallāh” (Es gibt keinen Gott außer Allah!) lauten. Wenn sie beginnen, ein Selbstbewusstsein zu entwickeln, müssen wir die Liebe zu Allah und zu Seinem Propheten tief in ihre Herzen verankern. Unser Prophet (s.a.w.) riet dazu, Kinder ab dem siebten Lebensjahr an das Gebet zu gewöhnen.
3. Vorbildsfunktion durch Taten (die Sprache der Taten): Kinder neigen dazu, eher das in die Praxis umzusetzen, was sie sehen, als das, was sie hören. Ein Kind, das in einem Umfeld aufwächst, in dem der heilige Koran rezitiert wird, üble Nachrede vermieden wird, Gebete verrichtet werden und Ehrlichkeit praktiziert wird, erfährt ohnehin ganz natürlich eine islamische Erziehung. Als Eltern sollte unsere eigene Lebensweise unser wichtigster Rat sein.
Verehrte Muslime! Leider konzentriert sich die Sorge um Kinder heutzutage oft nur auf ihre Karriere, ihre gesellschaftliche Stellung und ihre finanzielle Zukunft. Natürlich ist es wichtig, dass unsere Kinder eine gute Bildung erhalten und einen Beruf erlernen. Doch ein Arzt ohne Jenseitsglauben, ein Ingenieur ohne Moral oder ein Manager ohne Gerechtigkeitssinn schaden sowohl sich selbst als auch der Gesellschaft. Hört, was der Gesandte Allahs (s.a.w.) dazu sagt: „Kein Vater und keine Mutter machen ihrem Kind ein wertvolleres Geschenk als eine gute Erziehung.” (at-Tirmidhī, Birr, 33)
Das größte Vermächtnis sind weder Reichtümer noch Villen noch prall gefüllte Bankkonten. Das größte Vermächtnis ist vielmehr ein rechtschaffenes Kind, das nach unserem Tod für uns betet und seinem Vaterland, seinem Volk und der Umma nützlich ist.
Vergesst das Sprichwort nicht: „Den Baum muss man biegen, solange er jung ist.” Wir dürfen unsere Kinder nicht dem Einfluss von Fernsehen, Internet, unkontrollierten Straßen und schädlichen Freundschaften überlassen. Wir müssen ihnen Zeit widmen, ihre Freunde sein und ihnen Orientierung geben. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, unsere Kinder für die Sommerkurse und Wohnheime der Gemeinden des Union Islamischer Kulturzentren anzumelden. So können sie das Lesen des Korans sowie islamische Wissenschaften wie Aqida, Ilmihal und Siyer an-Nabi erlernen. Dadurch kommen wir auch unserer Verantwortung nach. Denn im familiären Umfeld ist dies oftmals nicht in ausreichendem Maße möglich.
Lasst uns mit dem folgenden großartigen Gebet aus dem Koran stets zu Allah beten: „Unser Rabb, gewähre uns Augentrost an unseren Gattinnen und unseren Nachfahren, und mache uns zu Führern für die Gottesfürchtigen.“

Die Verwandtschaftsbande

Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um den Monat Muharram und um das islamische Neujahr. Am Dienstag, dem 16. Juni 2026, begehen wir den 1. Muharram nach dem Hidschra-Kalender und somit auch das islamische Neujahr.
Mit der Hidschra, der Auswanderung unseres Propheten (s.a.w.) und der Muslime nach Medina, wurde ein neues Kapitel in der Weltgeschichte aufgeschlagen. Der Islam, der den Lauf der Weltgeschichte verändern sollte, fand durch die Hidschra eine neue Heimat, und die erleuchtete Stadt Medina wurde zu einem Zentrum, das den Verlauf der Geschichte beeinflussen sollte. Diese Auswanderung, arabisch Hidschra, gab auch dem islamischen Kalender seinen Namen.
Die Hidschra, der Beginn der islamischen Zeitrechnung, ist nicht bloß eine geographische Wanderung von Mekka nach Medina. Sie ist ein Marsch der Gerechtigkeit gegen Unterdrückung. Sie ist der Übergang von der Finsternis des Götzentums zum Licht des Islam. Sie ist eine Zeitenwende, die Wahrheit von Lüge unterscheidet. Für Muslime bedeutet sie die Gründung eines neuen Staates und einer neuen Zivilisation.
Im Gegensatz zu anderen Kalendern, die sich an der Sonne orientieren, richtet sich der Hidschra-Kalender nach dem Mond. Das ist für religiöse Zwecke viel besser geeignet und ge-rechter. So ist das Fasten beispielsweise nicht auf einen bestimmten Monat des Sonnenkalenders fixiert, sondern beginnt jedes Jahr elf Tage früher. Angesichts der Sommer- und Winterzeiten, die die Muslime in den verschiedenen geografischen Regionen der Welt zu unterschiedlichen Zeiten erleben, ist dies gerecht. Außerdem trägt die Wanderung der gesegneten Tage und Nächte dazu bei, dass alle Jahreszeiten gesegnet werden.
Liebe Muslime!
Ein neues Jahr bedeutet einen Neuanfang und neuen Schwung. Es ist eine schöne Geste, wenn sich Muslime gegenseitig zum neuen Jahr gratulieren. Das islamische Neujahr markiert zugleich den Beginn unseres Ibādāt-Kalenders. Deshalb sollten wir uns im Monat Muharram mit frischer Begeisterung der Anbetung und unseren spirituellen Pflichten widmen.
Das neue islamische Jahr bietet uns die Gelegenheit, uns zu bessern. Wir sollten uns vornehmen, unsere vergangenen Sünden aufrichtig zu bereuen, und unseren Dienst an Allah sowie unseren Charakter zu verbessern. Lasst uns vom Bösen zum Guten und von Sünden zu guten Taten übergehen!
Verehrte Muslime! Der Monat Muharram ist einer der vier heiligen Monate, aschhuru hurum genannt. Die Bezeichnung „harām” rührt daher, dass die Belohnung für gute Taten in diesem Monat besonders groß ist, ebenso wie die Strafe für Sünden. Selbst die Araber der Dschāhiliyya ehrten diese Monate so sehr, dass sie den Mörder ihres Vaters in Ruhe ließen, wenn sie ihm begegneten. (Vgl. Tafsir ar-Razi, Sure 9:36)
Allah Taʿālā sagt im edlen Koran: „Wahrlich, die Anzahl der Monate bei Allah beträgt in der Schrift Allahs zwölf Monate (seit) dem Tag, an dem Er die Himmel und die Erde erschuf. Vier von ihnen sind heilig. Dies ist die rechte Religion. So begeht in ihnen kein Unrecht gegen euch selbst.” (Sure at-Tawba, 9:36)
Was bedeutet es, in diesen Monaten kein Unrecht gegen sich selbst zu begehen? Es bedeutet, die Heiligkeit dieser Monate nicht zu verletzen, in ihnen keine verbotenen Handlungen zu begehen und die eigenen religiösen Pflichten nicht zu vernachlässigen. (Vgl. Tafsir al-Alusi, Kommentar zu Sure 9:36)
Unser Prophet (s.a.w.) unterstrich die Bedeutung der Ibādāt in diesem Monat mit dem folgenden Hadith Scharīf: „Das vorzüglichste Fasten nach dem Ramadan ist (das Fasten) im Monat Allahs Muharram.” (Muslim, 1163)
Es wird empfohlen, die ersten zehn Tage des Muharram zu fasten und das Fasten am Āschūrā-Tag mit dem Āschūrā-Gericht zu brechen. Wer die ersten zehn Tage nicht einhalten kann, sollte zumindest am 8., 9. und 10. Tag fasten.
Der 10. Muharram ist Āschūrā-Tag, ein besonderer Tag, an dem viele bedeutende Ereignisse stattgefunden haben. Da die meisten dieser Ereignisse mit den Propheten in Verbindung stehen, wird dieser Monat auch „Schahr al-anbiyā”, also „Monat der Propheten”, genannt. (Ruh al-Bayan, Bd. 3, S. 423)
Lasst uns bereits jetzt auf den Āschūrā-Tag vorbereiten, um von seinem Segen und seiner Fülle zu profitieren. Wir gratulieren euch allen herzlich zum neuen Hidschra-Jahr und wünschen allen Muslimen alles erdenklich Gute, Segen und Erleuchtung von Allah Taʿālā.

Der Aschūrā-Tag

Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um den Monat Muharram und um das islamische Neujahr. Am Dienstag, dem 16. Juni 2026, begehen wir den 1. Muharram nach dem Hidschra-Kalender und somit auch das islamische Neujahr.
Mit der Hidschra, der Auswanderung unseres Propheten (s.a.w.) und der Muslime nach Medina, wurde ein neues Kapitel in der Weltgeschichte aufgeschlagen. Der Islam, der den Lauf der Weltgeschichte verändern sollte, fand durch die Hidschra eine neue Heimat, und die erleuchtete Stadt Medina wurde zu einem Zentrum, das den Verlauf der Geschichte beeinflussen sollte. Diese Auswanderung, arabisch Hidschra, gab auch dem islamischen Kalender seinen Namen.
Die Hidschra, der Beginn der islamischen Zeitrechnung, ist nicht bloß eine geographische Wanderung von Mekka nach Medina. Sie ist ein Marsch der Gerechtigkeit gegen Unterdrückung. Sie ist der Übergang von der Finsternis des Götzentums zum Licht des Islam. Sie ist eine Zeitenwende, die Wahrheit von Lüge unterscheidet. Für Muslime bedeutet sie die Gründung eines neuen Staates und einer neuen Zivilisation.
Im Gegensatz zu anderen Kalendern, die sich an der Sonne orientieren, richtet sich der Hidschra-Kalender nach dem Mond. Das ist für religiöse Zwecke viel besser geeignet und ge-rechter. So ist das Fasten beispielsweise nicht auf einen bestimmten Monat des Sonnenkalenders fixiert, sondern beginnt jedes Jahr elf Tage früher. Angesichts der Sommer- und Winterzeiten, die die Muslime in den verschiedenen geografischen Regionen der Welt zu unterschiedlichen Zeiten erleben, ist dies gerecht. Außerdem trägt die Wanderung der gesegneten Tage und Nächte dazu bei, dass alle Jahreszeiten gesegnet werden.
Liebe Muslime!
Ein neues Jahr bedeutet einen Neuanfang und neuen Schwung. Es ist eine schöne Geste, wenn sich Muslime gegenseitig zum neuen Jahr gratulieren. Das islamische Neujahr markiert zugleich den Beginn unseres Ibādāt-Kalenders. Deshalb sollten wir uns im Monat Muharram mit frischer Begeisterung der Anbetung und unseren spirituellen Pflichten widmen.
Das neue islamische Jahr bietet uns die Gelegenheit, uns zu bessern. Wir sollten uns vornehmen, unsere vergangenen Sünden aufrichtig zu bereuen, und unseren Dienst an Allah sowie unseren Charakter zu verbessern. Lasst uns vom Bösen zum Guten und von Sünden zu guten Taten übergehen!
Verehrte Muslime! Der Monat Muharram ist einer der vier heiligen Monate, aschhuru hurum genannt. Die Bezeichnung „harām” rührt daher, dass die Belohnung für gute Taten in diesem Monat besonders groß ist, ebenso wie die Strafe für Sünden. Selbst die Araber der Dschāhiliyya ehrten diese Monate so sehr, dass sie den Mörder ihres Vaters in Ruhe ließen, wenn sie ihm begegneten. (Vgl. Tafsir ar-Razi, Sure 9:36)
Allah Taʿālā sagt im edlen Koran: „Wahrlich, die Anzahl der Monate bei Allah beträgt in der Schrift Allahs zwölf Monate (seit) dem Tag, an dem Er die Himmel und die Erde erschuf. Vier von ihnen sind heilig. Dies ist die rechte Religion. So begeht in ihnen kein Unrecht gegen euch selbst.” (Sure at-Tawba, 9:36)
Was bedeutet es, in diesen Monaten kein Unrecht gegen sich selbst zu begehen? Es bedeutet, die Heiligkeit dieser Monate nicht zu verletzen, in ihnen keine verbotenen Handlungen zu begehen und die eigenen religiösen Pflichten nicht zu vernachlässigen. (Vgl. Tafsir al-Alusi, Kommentar zu Sure 9:36)
Unser Prophet (s.a.w.) unterstrich die Bedeutung der Ibādāt in diesem Monat mit dem folgenden Hadith Scharīf: „Das vorzüglichste Fasten nach dem Ramadan ist (das Fasten) im Monat Allahs Muharram.” (Muslim, 1163)
Es wird empfohlen, die ersten zehn Tage des Muharram zu fasten und das Fasten am Āschūrā-Tag mit dem Āschūrā-Gericht zu brechen. Wer die ersten zehn Tage nicht einhalten kann, sollte zumindest am 8., 9. und 10. Tag fasten.
Der 10. Muharram ist Āschūrā-Tag, ein besonderer Tag, an dem viele bedeutende Ereignisse stattgefunden haben. Da die meisten dieser Ereignisse mit den Propheten in Verbindung stehen, wird dieser Monat auch „Schahr al-anbiyā”, also „Monat der Propheten”, genannt. (Ruh al-Bayan, Bd. 3, S. 423)
Lasst uns bereits jetzt auf den Āschūrā-Tag vorbereiten, um von seinem Segen und seiner Fülle zu profitieren. Wir gratulieren euch allen herzlich zum neuen Hidschra-Jahr und wünschen allen Muslimen alles erdenklich Gute, Segen und Erleuchtung von Allah Taʿālā.

Der Monat Muharram und das islamische Neujahr

Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um den Monat Muharram und um das islamische Neujahr. Am Dienstag, dem 16. Juni 2026, begehen wir den 1. Muharram nach dem Hidschra-Kalender und somit auch das islamische Neujahr.
Mit der Hidschra, der Auswanderung unseres Propheten (s.a.w.) und der Muslime nach Medina, wurde ein neues Kapitel in der Weltgeschichte aufgeschlagen. Der Islam, der den Lauf der Weltgeschichte verändern sollte, fand durch die Hidschra eine neue Heimat, und die erleuchtete Stadt Medina wurde zu einem Zentrum, das den Verlauf der Geschichte beeinflussen sollte. Diese Auswanderung, arabisch Hidschra, gab auch dem islamischen Kalender seinen Namen.
Die Hidschra, der Beginn der islamischen Zeitrechnung, ist nicht bloß eine geographische Wanderung von Mekka nach Medina. Sie ist ein Marsch der Gerechtigkeit gegen Unterdrückung. Sie ist der Übergang von der Finsternis des Götzentums zum Licht des Islam. Sie ist eine Zeitenwende, die Wahrheit von Lüge unterscheidet. Für Muslime bedeutet sie die Gründung eines neuen Staates und einer neuen Zivilisation.
Im Gegensatz zu anderen Kalendern, die sich an der Sonne orientieren, richtet sich der Hidschra-Kalender nach dem Mond. Das ist für religiöse Zwecke viel besser geeignet und ge-rechter. So ist das Fasten beispielsweise nicht auf einen bestimmten Monat des Sonnenkalenders fixiert, sondern beginnt jedes Jahr elf Tage früher. Angesichts der Sommer- und Winterzeiten, die die Muslime in den verschiedenen geografischen Regionen der Welt zu unterschiedlichen Zeiten erleben, ist dies gerecht. Außerdem trägt die Wanderung der gesegneten Tage und Nächte dazu bei, dass alle Jahreszeiten gesegnet werden.
Liebe Muslime!
Ein neues Jahr bedeutet einen Neuanfang und neuen Schwung. Es ist eine schöne Geste, wenn sich Muslime gegenseitig zum neuen Jahr gratulieren. Das islamische Neujahr markiert zugleich den Beginn unseres Ibādāt-Kalenders. Deshalb sollten wir uns im Monat Muharram mit frischer Begeisterung der Anbetung und unseren spirituellen Pflichten widmen.
Das neue islamische Jahr bietet uns die Gelegenheit, uns zu bessern. Wir sollten uns vornehmen, unsere vergangenen Sünden aufrichtig zu bereuen, und unseren Dienst an Allah sowie unseren Charakter zu verbessern. Lasst uns vom Bösen zum Guten und von Sünden zu guten Taten übergehen!
Verehrte Muslime! Der Monat Muharram ist einer der vier heiligen Monate, aschhuru hurum genannt. Die Bezeichnung „harām” rührt daher, dass die Belohnung für gute Taten in diesem Monat besonders groß ist, ebenso wie die Strafe für Sünden. Selbst die Araber der Dschāhiliyya ehrten diese Monate so sehr, dass sie den Mörder ihres Vaters in Ruhe ließen, wenn sie ihm begegneten. (Vgl. Tafsir ar-Razi, Sure 9:36)
Allah Taʿālā sagt im edlen Koran: „Wahrlich, die Anzahl der Monate bei Allah beträgt in der Schrift Allahs zwölf Monate (seit) dem Tag, an dem Er die Himmel und die Erde erschuf. Vier von ihnen sind heilig. Dies ist die rechte Religion. So begeht in ihnen kein Unrecht gegen euch selbst.” (Sure at-Tawba, 9:36)
Was bedeutet es, in diesen Monaten kein Unrecht gegen sich selbst zu begehen? Es bedeutet, die Heiligkeit dieser Monate nicht zu verletzen, in ihnen keine verbotenen Handlungen zu begehen und die eigenen religiösen Pflichten nicht zu vernachlässigen. (Vgl. Tafsir al-Alusi, Kommentar zu Sure 9:36)
Unser Prophet (s.a.w.) unterstrich die Bedeutung der Ibādāt in diesem Monat mit dem folgenden Hadith Scharīf: „Das vorzüglichste Fasten nach dem Ramadan ist (das Fasten) im Monat Allahs Muharram.” (Muslim, 1163)
Es wird empfohlen, die ersten zehn Tage des Muharram zu fasten und das Fasten am Āschūrā-Tag mit dem Āschūrā-Gericht zu brechen. Wer die ersten zehn Tage nicht einhalten kann, sollte zumindest am 8., 9. und 10. Tag fasten.
Der 10. Muharram ist Āschūrā-Tag, ein besonderer Tag, an dem viele bedeutende Ereignisse stattgefunden haben. Da die meisten dieser Ereignisse mit den Propheten in Verbindung stehen, wird dieser Monat auch „Schahr al-anbiyā”, also „Monat der Propheten”, genannt. (Ruh al-Bayan, Bd. 3, S. 423)
Lasst uns bereits jetzt auf den Āschūrā-Tag vorbereiten, um von seinem Segen und seiner Fülle zu profitieren. Wir gratulieren euch allen herzlich zum neuen Hidschra-Jahr und wünschen allen Muslimen alles erdenklich Gute, Segen und Erleuchtung von Allah Taʿālā.