Kopftuchverbot verstößt gegen die Verfassung und untergräbt Integration
Wien, 29.09.2025 – Als Kultusgemeinde der Union Islamischer Kulturzentren in Österreich
(UIKZ) nehmen wir mit großer Besorgnis das neuerlich verhängte Kopftuchverbot
zur Kenntnis.
Das Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen (BGBl I 2019/46) wurde bereits im Jahr 2020 durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Der VfGH stellte fest, dass das Gesetz nicht
verfassungskonform war, weil es einseitig muslimische Mädchen diskriminierte und damit den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 7 B-VG sowie die Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK und Art. 14 StGG verletzte.
Ein neuerliches oder erweitertes Verbot setzt sich in Widerspruch zu dieser
höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Staatliche Eingriffe in religiöse
Bekleidung sind nur zulässig, wenn sie allgemein, neutral und verhältnismäßig
sind. Das Kopftuchverbot erfüllt diese Voraussetzungen nicht, sondern zielt
faktisch auf eine bestimmte Religionsgemeinschaft ab.
Muslime sind seit über 100 Jahren Teil der österreichischen Gesellschaft. Der Islam ist seit 1912 staatlich anerkannt. Fragen der Religionsausübung – einschließlich religiöser Bekleidungsvorschriften – liegen in der Zuständigkeit der gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften und nicht beim Staat.
Darüber hinaus gefährdet ein Kopftuchverbot die Integration, weil es betroffene Kinder stigmatisiert und ihnen das Signal vermittelt, nicht akzeptiert zu sein. Integration kann nur durch Gleichbehandlung, gegenseitigen Respekt und Teilhabe
gelingen.
Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen mit großer Besorgnis im Hinblick auf ihre Verfassungskonformität. Wir erwarten von den staatlichen Institutionen, dass
die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger geschützt und gewahrt werden.
Wir halten ausdrücklich fest, dass alle rechtlichen Schritte ergriffen werden, um
dieses Gesetz auf seine Verfassungskonformität überprüfen zu lassen und die
verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte zu wahren.
- September 29, 2025
- UIKZ