Die Bedeutung der Duʿā (Bittgebet)

Die Bedeutung der Duʿā (Bittgebet)
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um die
Bedeutung der Duʿā, des Bittgebets.
Duʿā bedeutet wörtlich „bitten”. Im Islam
bedeutet es Allah in Demut und Bescheidenheit
anzuflehen und Ihn um etwas zu bitten.
Jeder, der in Not ist, bittet den Stärkeren und
Wohlhabenderen um Hilfe. Es ist jedoch auch
eine Tatsache, dass selbst die reichsten und
mächtigsten
Menschen angesichts eines
einfachen Virus hilflos sind und Menschen um
Hilfe bitten, die schwächer sind als sie.
Warum sollte der Mensch, der in seinem
begrenzten Leben, auf die Hilfe anderer
angewiesen ist, nicht auf dieser Erde und im
Jenseits Allah Taʿālā, den Allmächtigen, bitten
und von Ihm Hilfe erflehen?
Die Duʿā ist auch eine Form der Anbetung, da
sich der Mensch dadurch zu seiner Hilflosigkeit
bekennt und sich auf Allahs Barmherzigkeit
verlässt. Somit erfüllt er seine Pflicht als Diener.
Der Gesandte Allahs (s.a.w.) wies in einem Hadith
Scharīf auf die Bedeutung dieses Themas hin,
indem er sagte: „Die Duʿā ist die Essenz der
Anbetung.” (at-Tirmidhī, 3371)
In einem edlen Ayat sagt Allah Taʿālā: „Und
euer Rabb (euer Herr) sprach: ,Bittet Mich, so
erhöre Ich euch. Wahrlich, diejenigen, die sich
aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in
die Hölle gedemütigt eintreten.” (Al-Ghāfir, 40:60)
Einige Exegeten sagen, dass das Bittgebet
auch eine Form der Anbetung ist, da im besagten
Koranvers unmittelbar nach der Aufforderung
zum Bittgebet die Anbetung erwähnt wird.
Im selben Ayat wird zum Ausdruck gebracht,
dass die Bittgebete nicht unbeantwortet bleiben,
sondern dass sie erhört werden. Die Exegeten
erklären das Erhören wie folgt: „Jeder Gläubige,
der zu Allah betet und etwas von Ihm erbittet,
erhält von Allah, was er erbittet. Wenn diese Bitte
mit der Vorsehung vereinbar ist, wird sie in dieser
Welt erfüllt. Wenn nicht, wird sie für das Jenseits
aufbewahrt und dort erfüllt. Aber sie bleibt nicht
unbeantwortet.“ (Rūh al-bayan, al-Ghāfir, Ayat 60)
Damit die Duʿā erhört wird, müssen
bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Einige
davon sind:
Vor dem Bittgebet muss man für seine
Sünden Buße tun. Man muss sich mit dem
versöhnen, dessen Recht man verletzt hat. Man
muss seinen Magen vor Haram-Nahrung
schützen und darf nicht lügen. Zudem muss man
sich mit aufrichtigem Herzen an Allah wenden
und ihn innig bitten.
Unser Prophet (s.a.w.) sagte zu Saʿd ibn Abī
Waqqās: „O Saʿd! Hüte dich vor Harām (vor dem
Verbotenen). Denn wenn sich ein Bissen von
Verbotenem im Magen (eines Menschen)
befindet, wird sein Bittgebet vierzig Tage lang
nicht erhört.” (Scharh Schir’at al-Islām, S. 163)
Außerdem sollte man das Zeitfenster und den
Ort so wählen, dass das Gebet erhört wird. Dazu
gehören, die Zeit unmittelbar vor der
Morgendämmerung, der verborgene Moment
zwischen dem Aufruf zum Freitagsgebet und dem
Sonnenuntergang, die Zeit zwischen dem Ezan
und der Iqāma, heilige Tage und Nächte, der
Monat Ramadan, die Iftarzeit, der Tag vor den
beiden Festen, die Festnächte, die Zeit nach dem
Rezitieren oder der vollständigen Durchlesung
des Korans, Momente der Herzensreinheit sowie
Zeiten der Krankheit und des Regens.
Über die Menschen, die ins Paradies kommen
werden, spricht Allah Taʿālā wie folgt: „Vor der
Morgendämmerung bitten sie um Vergebung.”
(Az-Zāriyāt, 51:18) Das Gebet an heiligen Stätten wie
der Kaaba und ihrer Umgebung trägt ebenfalls
zur Erhörung der Gebete bei. Allah nicht zu bitten
ist ein Zustand der Selbstgenügsamkeit, also das
Gefühl, nichts zu brauchen. Allah mag solche
Menschen nicht.
So heißt es in einem edlen Ayat: „(Mein
geliebter Prophet!) Sprich: ,Mein Herr würde Sich
nicht um euch kümmern, wenn nicht euer
Bittgebet wäre. Ihr habt (Ihn) ja geleugnet. So
wird (eure Strafe) unabwendbar sein.’” (Al-Furqān,
25:77)
Liebe Geschwister,
Als
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Besorgnis das bevorstehende Kopftuchverbot zur
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