Das Recht des anderen

Verehrte Muslime!

In unserer heutigen Hutbe geht es um die Wichtigkeit, die Rechte anderer zu achten.

Solange wir leben, haben wir gewisse Pflichten gegenüber Allah Taʿālā und eine gewisse Verantwortung gegenüber Seinen Geschöpfen. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, bleiben sie als offene Schuld bestehen, für die wir im Jenseits zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Rechte Allahs können, je nach Willen unseres Herrn, dessen Barmherzigkeit groß ist, vergeben werden. Die Rechte anderer Menschen können jedoch nur vergeben werden, wenn die Schuld beglichen wird, eine Aussöhnung stattgefunden hat oder der Rechtsinhaber sie vergibt. Daher sind die Rechte anderer von noch größerer Bedeutung.

Die Verletzung der Rechte anderer ist ein Zulm, also ein Unrecht. Unrecht ist verboten. In einem Hadith Qudsi, einem außerkoranischen Wort Allahs, überliefert von Imam Muslim, heißt es: „O Meine Diener! Wahrlich, Ich habe das Unrecht für Mich selbst verboten und Ich habe es unter euch verboten. Also begeht kein Unrecht.“ (Sahīh Muslim, Birr, 55 (2577))

Unser Prophet (s.a.w.) hat die Muslime in vielen seiner edlen Hadithe vor der Verletzung der Rechte anderer ermahnt. In einem Hadith Scharīf heißt es: „Wer eine Handspanne Land zu Unrecht an sich reißt, dem wird dieses Land (beim Jüngsten Gericht) als sieben Erden um den Hals gehängt werden.“ (Sahīh al-Buchārī, Mazālim, 2453)

Liebe Muslime!

Wir können einige der Angelegenheiten, die unter das Recht anderer fallen, wie folgt auflisten:
  • nicht bezahlte oder überfällige Schulden,
  • Aneignung fremden Eigentums (z. B. durch Betrug oder Diebstahl),
  • falsches Zeugnis mit dem Ziel, jemandem zu schaden,
  • Missachtung islamischer Erbregeln,
  • Beleidigung, Verspottung, üble Nachrede, das Geben unerwünschter Spitznamen,
  • Körperliche Gewalt, Verleumdung und ähnliche Handlungen
All dies fällt unter die Kategorie der Verletzung der Rechte anderer.

Außerdem ist die Nichterfüllung der sich aus der Nachbarschaft und der religiösen Brüderlichkeit ergebenden Pflichten, ein Verstoß gegen das Recht anderer.

Unser Prophet (s.a.w.) sagte in einem edlen Hadith: „Wer seinem Bruder Unrecht in Bezug auf seine Ehre oder in einer Sache zugefügt hat, soll sich heute mit ihm aussöhnen, bevor (der Tag der Auferstehung kommt, an dem) es keine Dinare und Dirhams mehr gibt. Wenn er rechtschaffene