EID MUBARAK – DAS RAMADANFEST

WIE VERRICHTET MAN DAS FESTGEBET? Das Festgebet (Salāt al-ʿĪd) ist ein Gebet mit zwei Rakʿa, das am Morgen des Festtages verrichtet wird. Die drei zusätzlichen Takbīr in den jeweils beiden Rakʿat des Festgebetes werden als „Takbīr az-Zawāʾid“ bezeichnet. Diese Takbīr sind wādschib und werden in der ersten Rakʿa vor der Rezitation (al-Qirāʾa) gemacht und in […]
DIE QADR-NACHT

DER HOHE WERT DER QADR-NACHT Die edlen Sahāba (Gefährten des Propheten) freuten sich über nichts anderes so sehr, wie über den 3. Vers der Sure al-Qadr (sinngemäß): “Die Qadr-Nacht ist besser als tausend Monate.” Unser Prophet sallallāhu alayhi wa sallam erzählte seinen Sahāba von vier Menschen der Banū Israil (der Söhne Israels). Diese hatten achtzig […]
DER MONAT RAMADAN

Der ehrenwerte Ḥāfiẓ Abū’l-Faraǧ ʿAbd ar-Raḥmān (rah.) sagte: „Die zwölf Monate des Jahres sind wie die zwölf Söhne von Yaʿqūb (alayhissalām). Und unter diesen Monaten ist der gesegnete Monat Ramadan wie Yūsuf (alayhissalām) unter seinen Brüdern. So wie Yūsuf seinem Vater Yaʿqūb lieber war als die übrigen Söhne, so ist der Monat Ramadan der bei […]
DAS MI‘RADSCH-WUNDER

Unser Prophet sallallāhu ʿalayhi wa sallam wurde eineinhalb Jahre vor der Hidschra in der Nacht zum 27. des Monats Radschab mit dem Buraq vom Masdschid al-Haram zum Masdschid al-Aqsa gebracht. Von dort stieg er mit der Miradsch (eine Art Aufzug) von der Sahra (dem großen Felsen im Masdschid al-Aqsa) in den Himmel auf. Auf jeder […]
Der Ehrenvolle Monat Radschab

Der ehrenvolle Radschab ist der der „Monat Allahs“ und gehört zu den sogenannten Haram-Monaten. Diesem Zeitraum sollte man fastend begegnen und sich mit viel Anflehung beschäftigen. Für das Fasten am ersten Tag des Monats Radschab erlangt man den Lohn von drei Jahren freiwilligem Fasten, für das Fasten am zweiten Tag den Lohn von zwei Jahren […]
UIKZ äußert massive Bedenken gegen das beschlossene Kopftuchverbot

Wien, 29.09.2025 – Als Kultusgemeinde Union Islamischer Kulturzentren in Österreich (UIKZ) nehmen wir mit großer Besorgnis das neuerlich verhängte Kopftuchverbot zur Kenntnis.
Das Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen (BGBl I 2019/46) wurde bereits im Jahr 2020 durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Der VfGH stellte fest, dass das Gesetz nicht verfassungskonform war, weil es einseitig muslimische Mädchen diskriminierte und damit den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 7 B-VG sowie die Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK und Art. 14 StGG verletzte.
Ein neuerliches oder erweitertes Verbot setzt sich in Widerspruch zu dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Staatliche Eingriffe in religiöse Bekleidung sind nur zulässig, wenn sie allgemein, neutral und verhältnismäßig sind. Das Kopftuchverbot erfüllt diese Voraussetzungen nicht, sondern zielt faktisch auf eine bestimmte Religionsgemeinschaft ab.
Muslime sind seit über 100 Jahren Teil der österreichischen Gesellschaft. Der Islam ist seit 1912 staatlich anerkannt. Fragen der Religionsausübung – einschließlich religiöser Bekleidungsvorschriften – liegen in der Zuständigkeit der gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften und nicht beim Staat.
Darüber hinaus gefährdet ein Kopftuchverbot die Integration, weil es betroffene Kinder stigmatisiert und ihnen das Signal vermittelt, nicht akzeptiert zu sein. Integration kann nur durch Gleichbehandlung, gegenseitigen Respekt und Teilhabe gelingen.
Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen mit großer Besorgnis im Hinblick auf ihre Verfassungskonformität. Wir erwarten von den staatlichen Institutionen, dass die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger geschützt und gewahrt werden.
Wir halten ausdrücklich fest, dass alle rechtlichen Schritte ergriffen werden, um dieses Gesetz auf seine Verfassungskonformität überprüfen zu lassen und die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte zu wahren.
Kultusgemeinde der Union Islamischer Kulturzentren in Österreich beim „Community Forum Wien – Vielfalt im Dialog!“ vertreten

Die Kultusgemeinde der Union Islamischer Kulturzentren in Österreich nahm am 3. November 2025 am „Community Forum Wien – Vielfalt im Dialog“ in der Volkshalle des Wiener Rathauses teil. Die Veranstaltung der Stadt Wien – Integration und Diversität brachte zahlreiche Organisationen, Fachstellen und zivilgesellschaftliche Initiativen zusammen, die sich mit den Themen Jugend, Integration und gesellschaftliche Teilhabe beschäftigen.
Kopftuchverbot verstößt gegen die Verfassung und untergräbt Integration

Wien, 29.09.2025 – Als Kultusgemeinde Union Islamischer Kulturzentren in Österreich (UIKZ) nehmen wir mit großer Besorgnis das neuerlich verhängte Kopftuchverbot zur Kenntnis.
Das Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen (BGBl I 2019/46) wurde bereits im Jahr 2020 durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Der VfGH stellte fest, dass das Gesetz nicht verfassungskonform war, weil es einseitig muslimische Mädchen diskriminierte und damit den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 7 B-VG sowie die Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK und Art. 14 StGG verletzte.
Ein neuerliches oder erweitertes Verbot setzt sich in Widerspruch zu dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Staatliche Eingriffe in religiöse Bekleidung sind nur zulässig, wenn sie allgemein, neutral und verhältnismäßig sind. Das Kopftuchverbot erfüllt diese Voraussetzungen nicht, sondern zielt faktisch auf eine bestimmte Religionsgemeinschaft ab.
Muslime sind seit über 100 Jahren Teil der österreichischen Gesellschaft. Der Islam ist seit 1912 staatlich anerkannt. Fragen der Religionsausübung – einschließlich religiöser Bekleidungsvorschriften – liegen in der Zuständigkeit der gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften und nicht beim Staat.
Darüber hinaus gefährdet ein Kopftuchverbot die Integration, weil es betroffene Kinder stigmatisiert und ihnen das Signal vermittelt, nicht akzeptiert zu sein. Integration kann nur durch Gleichbehandlung, gegenseitigen Respekt und Teilhabe gelingen.
Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen mit großer Besorgnis im Hinblick auf ihre Verfassungskonformität. Wir erwarten von den staatlichen Institutionen, dass die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger geschützt und gewahrt werden.
Wir halten ausdrücklich fest, dass alle rechtlichen Schritte ergriffen werden, um dieses Gesetz auf seine Verfassungskonformität überprüfen zu lassen und die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte zu wahren.
Pressemitteilung zum Amoklauf in Graz

Die Kultusgemeinde der Union Islamischer Kulturzentren in Österreich (UIKZ) verurteilt den feigen terroristischen Anschlag in Wien auf das Schärfste und spricht den Betroffenen ihr tiefstes Beileid aus.
Unschuldige Menschen wurden kaltblütig ermordet und weitere verletzt.
Terror kennt keine Religion und stellt einen Anschlag gegen die gesamte Menschheit dar.
Den betroffenen Familien der Opfer sprechen wir unser tiefstes Beileid, den vielen Verletzten unser Mitgefühl aus. Wir wünschen Ihnen viel Kraft und eine schnelle Genesung.
Den Sicherheits- und Rettungskräften danken wir für Ihren unermüdlichen Einsatz.
Traditionelles Fastenbrechen der Kultusgemeinde UIKZ

Wie jedes Jahr hatte die Kultusgemeinde der Union Islamischer Kulturzentren in Österreich die große Ehre, ihr traditionelles Iftar-Programm in einer feierlichen und herzlichen Atmosphäre auszurichten. In diesem gesegneten Monat Ramadan durften wir hochrangige Gäste begrüßen.